
Falsche Wasserwerker bestehlen 93-Jährige
Mönchengladbach (ots) -
Ein Mann hat sich am Dienstag, 11. März, als Wasserwerker ausgegeben und eine 93-jährige Frau aus Rheydt bestohlen.
Nach Angaben der Seniorin hatte es gegen 12.15 Uhr an der Haustür geklingelt. Als sie die Tür öffnete, stand ein Mann vor ihr, der sich als Mitarbeiter der Wasserwerke ausgab. Angeblich sei es bei Bauarbeiten auf der Straße zu Beschädigungen von Wasserleitungen gekommen und nun müsse er den Wasserdruck in der Wohnung überprüfen.
Die 93-Jährige gewährte dem Mann Einlass und gemeinsam gingen sie ins Badezimmer. Dort erhielt sie die Anweisung das Wasser in der Dusche anzustellen und die Duschbrause festzuhalten. Der Mann schloss die Badezimmertür von innen und drehte den Wasserhahn am Waschbecken auf. Nach kurzer Zeit verließ er das Badezimmer und die Wohnung mit den Worten, er würde gleich zurückkommen. Dies war nicht der Fall. Stattdessen stellte die Seniorin, als sie das Badezimmer verließ fest, dass die Schubladen und Schränke in ihrem Schlafzimmer offensichtlich geöffnet und durchwühlt wurden. Es fehlte diverser Goldschmuck.
Den angeblichen Wasserwerker beschreibt die 93-Jährige wie folgt: Etwa 35 Jahre alt und zirka 1,80 Meter groß. Er trug dunkle Alltagskleidung, hatte dunkle Haare sowie einen dunklen, längeren Bart. Der Mann sprach akzentfreies Deutsch.
Sachdienliche Hinweise zur Person nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 02161-290 entgegen. (cr)
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Seriöse Unternehmen kündigen den Besuch oft vorher an. Holen Sie gegebenenfalls Nachbarn oder Angehörige zur Unterstützung hinzu.
Weitere Präventionshinweise finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/trickdiebstahl-in-wohnungen/
Diese Meldung wurde am 12.03.2025, 12:27 Uhr durch die Polizei Mönchengladbach übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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