
Falscher Antiquitätenhändler stiehlt Schmuck und Uhren - Zeugen gesucht
Unterwellenborn (ots) -
Am Dienstag, den 11.03.2025, gegen 11.00 Uhr entwendete einunbekannter Betrüger Schmuck, Uhren und Goldmünzen in der Straße "AmSteinborn" in Unterwellenborn. Dabei sprach der Täter eine Anwohnerin der Straße an und gab sich als Antiquitätenhändler aus. Er behauptete Antiquitäten aus ihrem Haushalt kaufen zu wollen. Er ließ sich diverse Wertgegenstände zeigen. In einem unbeobachteten Moment, nahm der Täter Schmuck, Uhren und Goldmünzen an sich und verschwand aus der Wohnung. Der Wert der Beute wird auf mehrere hundert Euro geschätzt.
Das Opfer beschrieb den Täter folgendermaßen:
- normale Figur
- dunkle Haar, evtl. 3-Tage-Bart
- trug Wollhandschuhe und Mütze
- Jacke/Mantel
- ca. 170 bis 175 cm
- 45 - 50 Jahre alt
Wen Sie Hinweise zu dem Sachverhalt geben können oder Sie selbstOpfer dieses Täters wurden, wenden Sie sich bitte an die SaalfelderPolizei (Tel.: 03671/ 560)
Aufgrund der Kreativität der Täter gelingt es ihnen leider immer wieder ihre Kriminellen Absichten zu verbergen um dann ihre Opfer zu schädigen. Sie geben sich oft als Personen aus, welche sie nicht sind.
Hinweise zum Schutz vor Betrügern:
niemand Fremdes in die Wohnung lassen
falls Sie doch eine Person in die Wohnung lassen müssen, Haustür unbedingt schließen, sodass keine zweite Person unbemerkt eintreten kann
die eingetretene Person niemals aus den Augen lassen
einen Nachbarn/Bekannten hinzubitten
Hauseingangstüren in Miethäusern geschlossen halten
Ausweis zeigen lassen und in Ruhe prüfen und bei der entsprechenden Behörde/Unternehmen anrufen und nachfragen ob die Person dort arbeitet und ein Auftrag vorliegt
Diese Meldung wurde am 12.03.2025, 10:56 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Saalfeld übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Saalfeld-Rudolstadt
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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