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Zwei Pedelecs entwendet: Polizei bittet um Hinweise - 2503040
Monheim am Rhein (ots) -
In der Nacht auf Dienstag, 11. März 2025, wurden in Monheim am Rhein zwei Pedelecs aus einer Fahrradgarage gestohlen. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise.
Das war nach aktuellen Erkenntnissen passiert:
Am Montagabend stellte eine 40-jährige Frau aus Monheim am Rhein ihr Pedelec der Marke Kalkhoff gegen 23 Uhr in einer Fahrradgarage vor ihrem Haus in der Nähe der Europaallee ab. Am Dienstagmorgen bemerkte ihr Mann gegen 7 Uhr, dass das Pedelec seiner Frau und auch sein eigenes gestohlen worden waren. Die Baumbergerin erstattete bei der Polizei Anzeige. Erste Such- und Ermittlungsmaßnahmen führten leider zu keinem positiven Ergebnis.
Das graue Pedelec der Marke Kalkhoff hat einen Wert von ungefähr 2.700 Euro, das ebenfalls graue der Marke Trek einen von circa 5.000 Euro.
Aktuell liegen der Polizei keine konkreten Hinweise auf die Pedelec-Diebinnen oder Diebe vor. Ein entsprechendes Verfahren und weitere Ermittlungsmaßnahmen wurden eingeleitet, die Pedelecs zur Fahndung ausgeschrieben.
Hinweise zu verdächtigen Personen oder Autos nimmt die Polizei Monheim am Rhein unter 02173 9594-6350 jederzeit entgegen.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde MettmannPolizeipressestelleAdalbert-Bach-Platz 140822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 12.03.2025, 09:58 Uhr durch die Polizei Mettmann übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mettmann
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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