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Geldern - Tageswohnungseinbrüche in Geldern-Veert / Polizei sucht Zeugen
Geldern (ots) -
Am Montagdienstag (13. Januar 2025) zwischen 16:30 Uhr und 20:00 Uhr brachen unbekannte Täter in Geldern-Veert in zwei Häuser ein. Bei einem weiteren Einbruch blieb es beim Versuch.
An einem Einfamilienhaus an der Josefstraße hebelten die Täter die rückwärtige Terrassentür auf. Weiterhin versuchten die Unbekannten noch ein Fenster aufzuhebeln, dies misslang aber. Im Haus durchsuchten die Täter die unterschiedlichen Räume und flüchteten mit Schmuck, Goldmünzen sowie mit Bargeld unerkannt. Nach ersten Erkenntnissen näherten sich die Täter dem Haus über den Nachbarsgarten.
Weiterhin wurde in eine Doppelhaushälfte am Stickeshof eingebrochen. Hier gelangten die Unbekannten über das Garagendach an das Fenster des Büros, hebelten es auf und durchsuchten das Obergeschoss. Sie entwendeten eine hochwertige Uhr sowie eine Perlenkette und flüchteten in unbekannte Richtung.
Zu einem Einbruchsversuchs kam auf der Veerter Dorfstraße. Hier näherten sich die Täter über ein angrenzendes Feld der Terrasse der Doppelhaushälfte. Sie versuchten die Terrassentür aufzuhebeln, flüchteten aber ohne in das Haus zu kommen in unbekannte Richtung.
Die Kripo in Geldern hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die verdächtige Fahrzeuge oder Personen gesehen haben. Sie sollen sich unter Telefon 02831 1250 bitte melden. (as)
Diese Meldung wurde am 14.01.2025, 11:57 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Kleve übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kleve
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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