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Polizeimeldungen für Dortmund, 09.01.2025: Polizei Dortmund sucht Geschädigten nach "Antanzversuch" in der Leopoldstraße

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Polizei Dortmund sucht Geschädigten nach "Antanzversuch" in der Leopoldstraße

Dortmund (ots) -

Lfd. Nr.: 0026

Am vergangenen Freitag (3. Januar 2025) begingen drei Heranwachsende ein sogenanntes "Antanzdelikt" bei einem bislang unbekannten Mann im Dietrich-Keuning-Park in der Leopoldstraße. Die Polizei Dortmund beobachtet in diesem Bereich per Video, sodass zu sehen ist, dass dem Geschädigten etwas gestohlen wurde.

Um 21 Uhr trat eine Gruppe junger Männer an den Unbekannten heran, sie umarmten und tanzten ihn an. Dabei wurde ihm etwas gestohlen. Anhand der Videobeobachtung konnte die Polizei drei Tatverdächtige stellen. Es handelt sich um einen 17-jährigen Dortmunder sowie einen 18- und 15-jährigen Marokkaner.

Die Polizei sucht jetzt den unbekannten Geschädigten. Er kam aus Richtung Leopoldstraße und ging in Richtung Kurfürstenstraße/Uhlandstraße davon. Er wird wie folgt beschrieben:

  • Mitteleuropäisches Erscheinungsbild
  • Ca. 20-35 Jahre alt
  • Helle Hose
  • Schwarzes Oberteil
  • Schwarze Jacke

Der Geschädigte wird gebeten, sich bei der Polizei Dortmund unter Tel.: 0231/132-7441 zu melden - auch dann, wenn bereits eine Online-Anzeige erstattet wurde.

Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 09.01.2025, 13:18 Uhr durch die Polizei Dortmund übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Dortmund

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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