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Schreckschusswaffe, Messer, Elektroimpulsgerät - Bewaffneten Jugendlichen im Hauptbahnhof Hannover gestellt
Hannover (ots) -
Am vergangenen Freitagabend beobachteten Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Hannover einen 17-jährigen ivorischen Staatsangehörigen beim öffentlichen Hantieren mit einem Elektroimpulsgerät (Taser) im Personentunnel des Hauptbahnhofs Hannover. Uniformierte Kräfte kontrollierten daraufhin den Jugendlichen und wurden fündig.
Bei der Durchsuchung des 17-Jährigen und seines mitgeführten Gepäcks entdeckten die Beamten ein regelrechtes Arsenal (siehe Foto). Neben dem bereits beobachteten Elektroimpulsgerät führte der junge Mann zusätzlich eine geladene Schreckschusswaffe, ein Messer, ein Tierabwehrspray, Handschellen und zwei Funkgeräte mit sich. Zur weiteren Prüfung des Sachverhalts führten die Beamten den entwaffneten Jugendlichen der örtlichen Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Hannover zu und kontaktierten ein erziehungsberechtigtes Elternteil. Bei den dortigen Maßnahmen und Ermittlungen entdeckten die Beamten zusätzlich ein Damenschmuckstück. Da der junge Mann bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Eigentumsdelikte strafrechtlich in Erscheinung getreten war und auch keine plausiblen Angaben zu Herkunft machen konnte, stellten die Beamten den Damenschmuck vorläufig sicher.
Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe strafrechtlich ermittelt. Weiterhin leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unerlaubten Führens des Messers ein. Aufgrund einer bestehenden Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover wurde zusätzlich zu den Verstößen gegen das Waffengesetz ein Zwangsgeld angedroht. Die Handschellen, die beiden Funkgeräte und das Tierabwehrspray anschließend präventiv sichergestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der 17-Jährige die Dienststelle wieder verlassen.
Für den Hauptbahnhof Hannover gilt neben einer dauerhaften Waffenverbotszone durch Verordnung der Landeshauptstadt Hannover eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover. Die Verfügung der Bundespolizei gilt bis einschließlich dem 31. Januar 2025 und verbietet zu bestimmten Zeiten das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Zuwiderhandlungen gegen die Ordnungsverfügung der Bundespolizei kann mit einem Zwangsgeld geahndet werden. Verstöße im Sinne des Waffengesetzes werden gesondert verfolgt.
Link zur Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover: www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5938798
Diese Meldung wurde am 07.01.2025, 08:30 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Hannover übermittelt.
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