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Blaulichtreport für Ötisheim, 06.01.2025: (Enzkreis) Ötisheim - Alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilgenommen

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Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rüdiger Kottmann

(Enzkreis) Ötisheim - Alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilgenommen

Ötisheim (ots) -

Ohne Fahrererlaubnis, dafür alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat ein 55-jähriger Fahrer eines VW am Freitagvormittag auf der Landesstraße 1173 bei Ötisheim.

Nach derzeitigem Sachstand fiel der VW-Fahrer durch seine unsichere Fahrweise gegen 09:20 Uhr einem aufmerksamen Zeugen auf, welcher die Polizei verständigte. Eine Streifenwagenbesatzung vom Polizeirevier Mühlacker konnte daraufhin den 55-Jährigen an der Einmündung Mühlackerstraße/Enzbergerstraße in Ötisheim feststellen. Beim Versuch den VW-Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen, missachtete er sämtliche Zeichen und Weisungen der Polizei. Schlussendlich konnte der Fahrer des VW, in Zusammenarbeit mit einer unterstützenden Streifenwagenbesatzung vom Polizeirevier Bretten, auf der L 1173 zwischen Ötisheim und Mühlacker-Enzberg auf Höhe des Steinbruchs einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.Bei dem sichtlich alkoholisierten Fahrer durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von knapp 2,8 Promille. Er musste eine Blutprobe abgeben und sein Gefährt stehen lassen.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Er hat sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu verantworten.

Banu Kalay, Pressestelle

Diese Meldung wurde am 06.01.2025, 13:15 Uhr durch das Polizeipräsidium Pforzheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Enzkreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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