Straftatbestand zu unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Kehl aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Bundespolizeiinspektion Offenburg.
Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument
Kehl (ots) -
Bereits am 1. Januar kontrollierte die Bundespolizei einen marokkanischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Fernbus aus Frankreich am Grenzübergang Kehl-Europabrücke. Der 34-Jährige wies sich gegenüber den Beamten mit dem Lichtbild einer italienischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Bei der Durchsuchung seiner Person nach Ausweispapieren konnte die totalgefälschte italienische Identitätskarte aufgefunden werden. Weitere Dokumente, die den 34-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnten nicht vorgelegt werden.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Marokko wurde daraufhin am Donnerstag (02.01.) von dem zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Anschließend wurde der 34-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen, dabei erhielt er ein 3-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Diese Meldung wurde am 03.01.2025, 09:34 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Offenburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Ortenaukreis
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Ortenaukreis insgesamt 3021 Straftaten der Kategorie unerlaubte Einreise und erlaubter Aufenthalt. In 5% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 99,967%. Unter den insgesamt 2966 Tatverdächtigen befanden sich 389 Frauen und 2577 Männer.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 692 |
21 bis 25 | 475 |
25 bis 30 | 606 |
30 bis 40 | 749 |
40 bis 50 | 317 |
50 bis 60 | 108 |
über 60 | 19 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 2753 erfasste Fälle unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Ortenaukreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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