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(Singen, Lkr. Konstanz) Räuberischer Diebstahl - Polizei sucht Zeugen (30.12.2024)
Singen (ots) -
Am Montagmittag ist es in einem Geschäft in der Bahnhofstraße zu einem räuberischen Diebstahl gekommen. Gegen 13.45 Uhr beobachtet der 53-jährige Ladendetektiv einen unbekannten Mann, der zwei Parfums an sich nahm und den Laden anschließend über den Ausgang zur Hegaustraße verließ, ohne die Ware zu bezahlen. Daraufhin verfolgte der 53-Jährige den Dieb und stellte ihn auf dem Vorplatz des Cano, wobei diesem das Diebesgut aus der Hand fiel. In der Folge kam es zu einem Gerangel bei dem der Unbekannte nach dem Ladendetektiv trat und versuchte, die Parfums wieder an sich zu nehmen, was ihm jedoch nicht gelang.Anschließend flüchtete der Mann in Richtung Bahnhof.
Zu dem unbekannten Täter liegt folgende Beschreibung vor: ungefähr 30-35 Jahre alt, etwa 170-180 Zentimeter groß, stämmige Statur, Drei-Tage-Bart. Bekleidet war er mit einer schwarzen Jacke, einer hellen Jeans, schwarzen Schuhen und einer schwarzen Schildmütze. Zudem trug er eine Brille und hatte eine Narbe am Kinn.
Zeugen des Vorfalls, und Personen, die Hinweise auf die Identität des Mannes geben können, werden gebeten, sich unter der Tel. 07731 888-0 beim Polizeirevier Singen zu melden.
Diese Meldung wurde am 02.01.2025, 14:20 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Konstanz
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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