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für Karlsruhe, 30.12.2024: Anklage wegen des Verdachts u.a. der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben

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Anklage wegen des Verdachts u.a. der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben

Karlsruhe (ots) -

Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die deutsch-russischen Staatsangehörigen

Dieter S.

Alexander J. undAlex D.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 und 2 StGB, hinsichtlich Dieter S. auch in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG). Dieter S. werden zudem Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB), Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie zur Brandstiftung (§ 30 Abs. 2 in Verbindung mit § 308 Abs. 1, § 306 Abs. 1 StGB), Sichbereiterklären zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 30 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 315 Abs. 1 und 3 StGB) und sicherheitsgefährdendes Abbilden militärischer Anlagen (§ 109g Abs. 1 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Dieter S. ist mit einer Person bekannt, die wie er ab 2014 in der Ostukraine als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der sogenannten "Volksrepublik Donezk" ("VRD") tätig war. Diese Person gehört zugleich einem russischen Geheimdienst an. Ab Oktober 2023 tauschte sich Dieter S. mit der Person über mögliche Sabotageaktionen in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Aktionen sollten insbesondere dazu dienen, die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren. Vor diesem Hintergrund erklärte sich der Angeschuldigte S. gegenüber seinem Gesprächspartner bereit, Sprengstoff- und Brandanschläge auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte zu begehen. Zudem sagte er Sabotageaktionen gegen Bahnstrecken für den Militärgütertransport zu. Zur Vorbereitung sammelte Dieter S. Informationen über potentielle Anschlagsziele in Bayern. Zu den ausgespähten Objekten gehörten Einrichtungen der US-Streitkräfte und ein Verladebahnhof in der Oberpfalz sowie eine Werkzeugherstellerfirma. Alexander J. and Alex D. halfen ihm spätestens ab März 2024. Einige der ins Visier genommenen Objekte kundschaftete Dieter S. vor Ort aus, wobei er Fotos und Videos, etwa von Militärtransporten und -gütern, anfertigte. Die gesammelten Informationen übermittelte er an seinen Gesprächspartner.

Dieter S. und Alexander J. wurden am 17. April 2024 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 19 vom 18. April 2024). Dieter S. befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen Alexander J. ist seit dem 26. September 2024 außer Vollzug gesetzt. Alex D. ist auf freiem Fuß. Die Bundesanwaltschaft hat gegen Dieter S. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Volksrepublik Donezk" ("VRD") bereits am 18. Oktober 2024 vor dem Oberlandesgericht München Anklage erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 57 vom 31. Oktober 2024).

Diese Meldung wurde am 30.12.2024, 15:29 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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