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Bad Laer: Neue Erkenntnisse zum Diebstahl des "Leinewebers"
Osnabrück (ots) -
Wie bereits am 03.12. berichtet, entwendeten Unbekannte in der Nacht vom 01.12. auf den 02.12. den sogenannten "Leineweber". Dabei handelt es sich um eine ca. 170 cm große Bronzestatue, die auf dem Paulbrink Platz in Bad Laer stand (siehe Link zur Ursprungsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/5922718 ).
Aufgrund erster Ermittlungen gibt es nun neue Ansätze, wie die Statue mutmaßlich abtransportiert wurde. Nur knapp 500 m vom ehemaligen Standort des "Leinewebers" wurde in der Straße "Lessingring" in dem oben genannten Tatzeitraum ein PKW-Anhänger gestohlen. Dieser konnte am Abend des 02.12. an der Warendorfer Straße, kurz vor der Landesgrenze zu NRW entdeckt werden. Der Anhänger stand dabei auf einem Schotterweg, welcher zu einem Windkraftrad führt. Die Kennzeichenbeleuchtung des Anhängers wurde beschädigt und auf der Ladefläche waren diverse Schleifspuren zu erkennen.
Derzeitig geht die Polizei davon aus, dass die Diebe die Statue mit dem gestohlenen Anhänger zunächst zu dem Schotterweg an der Warendorfer Straße brachten und sie von dort in ein weiteres Fahrzeug verluden.
Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen, denen der Anhänger oder ein mögliches Transportfahrzeug an der besagten Örtlichkeit aufgefallen ist. Diese melden sich bitte unter 05424/644500 (tagsüber) oder unter 05401/83160.
Diese Meldung wurde am 30.12.2024, 11:59 Uhr durch die Polizeiinspektion Osnabrück übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Osnabrück
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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