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Blaulichtreport für Berlin, 28.12.2024: Finger weg von illegalem Feuerwerk

Feuerwehreinsatz in Berlin aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Bundespolizeidirektion Berlin.

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Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / GordonGrand

Finger weg von illegalem Feuerwerk

Berlin (ots) -

Immer zum Jahresende gelangt vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland, hauptsächlich aus dem benachbarten Ausland. Eine oft mangelhafte Verarbeitung von Industriesprengstoffen kann bei Umsetzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Geprüfte und sichere Pyrotechnik (dazu zählen Böller, Batterien, Fontänen, Verbundfeuerwerk, Raketen und weitere Artikel) erhalten Sie ausschließlich in zugelassenen Verkaufsstellen, wie beispielsweise in Supermärkten. Achten Sie beim Kauf immer auf die CE-Kennzeichnung und die Registriernummern.

Ungeprüfte Feuerwerkskörper (vor allem Böller) aus dem Ausland hingegen sind immer als potenziell lebensgefährlich zu betrachten! Durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern können schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verursacht werden.

Feuerwerk zu Silvester: Was ist erlaubt?

  • Erwerb nur an den letzten drei Tagen des Jahres
  • Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren
  • Abbrennen von Feuerwerk der in Deutschland zugelassenen Kategorie F2 ausschließlich zum Jahreswechsel und nur durch Personen ab 18 Jahren
  • Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1) wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden - und dies auch das ganze Jahr über

Machen Sie sich nicht strafbar!

Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nichtgeprüfter und zugelassener Pyrotechnik fällt unter die Strafvorschriften des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz).

Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen biszu drei Jahren bzw. Geldbußen.

Tritt durch das Herbeiführen einer Explosion eine Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert ein, kommt zu dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen nach § 308 Strafgesetzbuch dazu. (Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren, keine Geldstrafe).

Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Pyrotechnik aus dem Ausland verboten. Verstöße werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Die Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen - wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr - und das Entsorgen durch Vernichtung der nicht zugelassenen Artikel werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller

Silvesterknaller selbst zu bauen ist nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich! Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:

  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher. Bedingung: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und konsequent einhalten
  • Nur Pyrotechnik verwenden, die nach Sichtprüfung keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall erneut anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
  • Beachten Sie eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen; unter anderem ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) auf allen Bahnanlagen, also in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich auch in Zügen, verboten

Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de/pyrotechnik.

Diese Meldung wurde am 28.12.2024, 08:00 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Berlin übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Berlin

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Berlin im Jahr 2022 insgesamt 17947 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 20% davon blieben versuchte Straftaten. In 176 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 93 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 62%. Von insgesamt 12221 Tatverdächtigen konnten 10238 Männer und 1983 Frauen identifiziert werden. 46% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 213898
21 bis 251312
25 bis 301405
30 bis 402739
40 bis 501594
50 bis 60821
über 60452

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 15539 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Berlin, die Aufklärungsquote lag bei 65%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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