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Polizei News für Wedel, 27.12.2024: Wedel - Polizei sucht Zeugen nach Wohnungseinbruchdiebstahl

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Wedel - Polizei sucht Zeugen nach Wohnungseinbruchdiebstahl

Wedel (ots) -

Am Freitag (27.12.2024) ist es im Voßhaben zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl gekommen.

Nach bisherigen Erkenntnissen verschafften sich unbekannte Täter in der Zeit zwischen Donnerstag, 26.12.2024, 18:00 Uhr und Freitag, 27.12.2024, 10:00 Uhr gewaltsam Zugang zu den Wohnräumen eines Einfamilienhauses und durchsuchten diese nach Wertgegenständen.

Während der Tatausführung waren die Geschädigten außer Haus.

Ersten Ermittlungen zur Folge wurden durch Zeugen verdächtige Geräusche am Freitag, 27.12.2024, in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 01:30 Uhr wahrgenommen.

Die Ermittler schließen nicht aus, dass sich die Tat in diesem Zeitraum ereignet hat.

Zu dem Stehlgut liegen noch keine Informationen vor.

Die Ermittler der Kriminalpolizei Pinneberg haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen jetzt Zeugen, die in Tatortnähe verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben.

Sachdienliche Hinweise zu beiden Fällen nehmen die Beamten unter der Rufnummer 04101 - 202-0 oder per E-Mail an SG4.Pinneberg.KI@polizei.landsh.de entgegen.

Diese Meldung wurde am 27.12.2024, 14:55 Uhr durch die Polizeidirektion Bad übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Segeberg

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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