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Polizeimeldungen für Schwerin, 27.12.2024: Unbekannte brechen in Wohnung in der Weststadt ein - Polizei sucht Zeugen

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Unbekannte brechen in Wohnung in der Weststadt ein - Polizei sucht Zeugen

Schwerin (ots) -

Nachdem Unbekannte am vergangenen Montag, 23. Dezember, in eine Wohnung in der Weststadt eingebrochen sind, hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.

Bereits am Abend des 23. Dezember wurde der Polizei in Schwerin der Einbruch in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Johannes-Brahms-Straße gemeldet. Offenbar hatten sich der oder die unbekannten Täter im Zeitraum von etwa 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr über den Balkon Zutritt zu der Wohnung verschafft. Die Unbekannten durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten Bargeld. Der entstandene Gesamtschaden liegt nach ersten Schätzungen im unteren vierstelligen Bereich.

Die Kriminalpolizei hat am Tatort Spuren gesichert und die Ermittlungen wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls aufgenommen.

Zeugen, die ungewöhnliche Beobachtungen im genannten Bereich gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Polizei in Schwerin unter der Telefonnummer 0385 5180-2224 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Diese Meldung wurde am 27.12.2024, 13:47 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwerin

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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