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Polizeimeldungen für Emsdetten, 27.12.2024: Emsdetten, Einbruch in Gaststätte und in ein Einfamilienhaus

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Emsdetten, Einbruch in Gaststätte und in ein Einfamilienhaus

Emsdetten (ots) -

Unbekannte Täter sind an den Weihnachtstagen in eine Gaststätte an der Wilhelmstraße sowie in ein Wohnhaus an der Goethestraße eingestiegen.Am Dienstag (24.12.) haben sich unbekannte Täter in der Zeit von 02.00 Uhr bis 16.45 Uhr gewaltsam über ein Fenster Zugang zur Gaststätte verschafft. Sie durchwühlten dort diverse Schränke und Schubläden. Die Täter erbeuteten nach ersten Erkenntnissen nichts.Am Donnerstag (26.12.) sind Unbekannte in ein Einfamilienhaus an der Goethestraße eingestiegen. Zwei Zeuginnen beobachteten gegen 19.00 Uhr zwei verdächtige, dunkel gekleidete Personen an dem Haus und informierten die Polizei. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolglos. Nach ersten Ermittlungen verschafften sich die Täter gewaltsam über eine Terrassentür Zugang zu dem Haus. Dort wurden diverse Räume durchsucht. Ob die Täter etwas erbeutet haben, ist noch unklar.Die Polizei hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Hinweise bitte an die Polizei in Emsdetten, Telefon 02572/9306-4415.

Diese Meldung wurde am 27.12.2024, 10:45 Uhr durch die Polizei Steinfurt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Steinfurt

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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