Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Kiel aktuell: Was ist heute passiert? Der Landespolizeiamt informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.
Für einen sicheren Jahreswechsel 2024/25 - Hinweise der Landespolizei
Kiel (ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung von Landespolizeiamt und Landeskriminalamt
Zu Silvester und dem Jahreswechsel ist aus Sicht der Polizei wieder von einem stark erhöhten Einsatzaufkommen gegenüber anderen Nächten auszugehen. Grundsätzlich ist die Silvesternacht für die Landespolizei Schleswig-Holstein zwar quantitativ durch ein höheres Einsatzaufkommen gekennzeichnet, war jedoch aus polizeilicher Sicht in den vergangenen Jahren weitgehend ohne herausragende Vorkommnisse.
Erfahrungsgemäß sorgen ausgelassene Feiern, Alkohol- und Drogenkonsum sowie der Umgang mit Feuerwerk für den Großteil der Einsätze in der Silvesternacht. Mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung aller Einsatzkräfte appellieren wir an verantwortungsvolles Silvester-Feiern. Es sind immer wieder vermeidbare Auseinandersetzungen durch erhöhtes Aggressionspotential nach Alkoholkonsum sowie Störungen, Gefahren und Verletzungen durch den unachtsamen Umgang mit Pyrotechnik festzustellen.
Die Landespolizei hat für den Jahreswechsel den Streifendienst angemessen verstärkt, in den Polizeidirektionen sind Zusatzstreifen vorgesehen. Polizeikräfte werden an Orten, die sich bisher als Schwerpunkte in den Silvesternächten gezeigt haben, Präsenz zeigen. Die Einsatzkonzepte sehen vor, auf neue Szenarien und dynamische Einsatzentwicklungen flexibel zu reagieren.
Wir weisen darauf hin, dass bei Feuerwerken nach wie vor örtliche Beschränkungen zu beachten sind. In unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser. Auch Tiere sind betroffen. Lärm und Lichtblitze versetzen viele Tiere in Panik. Das gilt für Haustiere sowie insbesondere für Wildtiere.
Trotz der Legalisierung von Cannabis ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-jährigen Personen verboten. Darüber hinaus ist der Konsum an beziehungsweise in Sichtweite von beispielsweise Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätzen verboten. Trotz Entkriminalisierung gelten Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen. Der THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm.
Besser ohne Messer: Das Waffengesetz verbietet seit dem 31.10.2024 bundesweit das Führen von sämtlichen Messern bei öffentlichen Veranstaltungen. Entsprechende gesetzliche Regelungen verbieten auch das Mitführen in Bus und Bahn sowohl bei Fernreisen als auch im Nahverkehr. Lageangepasst werden anlasslose Kontrollen durchgeführt. Die Polizei appelliert grundsätzlich daran, keine Waffen mitzuführen.
Jede und Jeder kann durch Rücksicht und Respekt dazu beitragen, dass es ein friedlicher Jahreswechsel wird. Das erleichtert auch allen Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst die Arbeit.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Jahreswechsel und ein gesundes 2025!
Zuletzt einige Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerksartikeln:
Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt.
Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten.
Hauptsächlich bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel einen sogenannten "Blitz-Knallsatz", der hochfeines Metallpulver enthält und bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist.
Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.
Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.
Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe).
Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.
Nähere Hinweise finden sich auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.
Diese Meldung wurde am 27.12.2024, 10:28 Uhr durch den Landespolizeiamt übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Rauschgiftdelikten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) vom Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2022 insgesamt 490 Rauschgiftdelikte erfasst. In 1% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Die Aufklärungsquote lag bei 96%. Unter den insgesamt 435 Tatverdächtigen befanden sich 382 Männer und 53 Frauen. 15% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 173 |
21 bis 25 | 63 |
25 bis 30 | 59 |
30 bis 40 | 88 |
40 bis 50 | 32 |
50 bis 60 | 15 |
über 60 | 5 |
2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik im Kreis Rendsburg-Eckernförde insgesamt 459 Rauschgiftdelikte, die Aufklärungsrate lag bei 93%.
Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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