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(BC) Langenenslingen - Weiterer Diebstahl auf Friedhof angezeigt / Wegen einem weiteren Diebstahl eines Grabkreuzes in Langenenslingen ermittelt nun die Riedlinger Polizei.
Ulm (ots) -
Wie berichtet (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5937283) kam es in den vergangenen Tagen auf dem Friedhof von Langenenslingen zu einem Diebstahl eines Grabkreuzes. In der ersten Meldung wurde das Bronzekreuz mit einer Höhe von 50 cm beschrieben. Tatsächlich hat das Grabkreuz eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 50 cm. Wie die Polizei nun berichtet, wurde an Heiligabend, gegen 11.30 Uhr ein weiterer Diebstahl auf dem Friedhof in Langenenslingen bemerkt. Die Frau war zuletzt am Dienstag 17.12., gegen 18 Uhr am Familiengrab. Zu diesem Zeitpunktbefand sich das Kreuz noch an der Grabstelle. Innerhalb der sieben Tage hatte sich wohl ein Dieb auf den Friedhof geschlichen und das Kreuz gestohlen. Auch in diesem Fall hat die Polizei Riedlingen nun die Ermittlungen aufgenommen und prüft die Tatzusammenhänge.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Diese Meldung wurde am 25.12.2024, 13:15 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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