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Polizeiticker für Horb am Neckar, 25.12.2024: (FDS) Autoradio aus Fahrzeug gestohlen - Zeugen gesucht!

Diebstahl in Horb am Neckar aktuell: Was ist heute passiert? Das Polizeipräsidium Pforzheim informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

(FDS) Autoradio aus Fahrzeug gestohlen - Zeugen gesucht!

Horb am Neckar (ots) -

Bislang unbekannte Täterschaft entwendet am Montag das Autoradio aus einem Pkw.

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Polizei gelang der bzw. die unbekannten Täter in den Innenraum des auf dem Parkplatz Fasanenhof abgestellten Audi. Im Anschluss öffneten sie die Motorhaube, klemmten die Batterie des Fahrzeugs ab und entwendeten das eingebaute Autoradio. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten sich telefonisch unter der Rufnummer 07451 96-0 beim Polizeirevier Horb am Neckar zu melden.

Hinweise ihrer Polizei:

  • Sofern vorhanden, sollte eine Garage genutzt werden.
  • Der Pkw und auch das Garagentor sollten stets verschlossen sein.
  • Wenn keine Unterbringung in einer Garage möglich ist, sollte das Fahrzeug an gut einsehbaren, beleuchteten und wenn möglich belebten Straßen abgestellt werden.
  • Vergewissern Sie sich immer, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist. - Lassen Sie keine Wertsachen oder Bargeld sichtbar im Auto liegen.
  • Auch ein mobiles Navigationsgerät sowie die Halterung sollten beim Verlassen des Wagens entfernt werden.
  • Bewahren sie keine Wertgegenstände im Kofferraum auf.
  • Nehmen Sie bei Übernachtungen sämtliches Gepäck aus dem Kofferraum.
  • Melden Sie jeden Diebstahl der Polizei und nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am/im Fahrzeug vor.Weitere Tipps finden Sie unter folgendem Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/sicherheit-rund-ums-fahrzeug/

Simone Unger, Pressestelle

Diese Meldung wurde am 25.12.2024, 09:20 Uhr durch das Polizeipräsidium Pforzheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Enzkreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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