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Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Remseck am Neckar-Neckarrems: 38-Jähriger nach Wohnungseinbruch in Haft
Ludwigsburg (ots) -
Seit Sonntag (22.12.2024) sitzt ein 38-Jähriger Mann wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchs in Untersuchungshaft. Der Tatverdächtige hatte sich am Tag zuvor (Samstag, 21.12.2024) gewaltsam Zutritt zu einem Wohnhaus im Röschweg in Remseck am Neckar-Neckarrems verschafft und durchsuchte die Räume nach Wertsachen, als die 36-jährige Bewohnerin und ihr 37-jähriger Ehemann kurz vor 18 Uhr nach Hause kamen und den Verdächtigen auf frischer Tat ertappten. Der 38-Jährige ergriff daraufhin sofort zu Fuß die Flucht, wurde aber von den Geschädigten verfolgt und schließlich im Bereich der Schwaikheimer Straße in Neckarrems bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Dabei zog sich der 37-jährige Bewohner leichte Verletzungen zu, die vor Ort vom Rettungsdienst versorgt wurden.
Im Zuge der Durchsuchung des 38-jährigen Tatverdächtigen konnte Diebesgut aufgefunden werden, welches mutmaßlich aus dem vorangegangenen Einbruch im Röschweg stammt.
Der aus Albanien stammende Mann wurde am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einer Haftrichterin beim Amtsgericht Ludwigsburg vorgeführt, die Haftbefehl erließ, diesen in Vollzug setzte und den 38-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt einwies. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg dauern an.
Diese Meldung wurde am 23.12.2024, 11:26 Uhr durch das Polizeipräsidium Ludwigsburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Ludwigsburg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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