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Singend und tanzend eine Straftat begangen
Nordhausen (ots) -
Am 20.12.2024 befuhr eine Streifenwagenbesatzung gegen 22:00 Uhr die Töpferstraße in Nordhausen. Hier fiel den Beamten eine Person auf, welche sich tanzend und singend an einem Eiscafe aufhielt. Die Überprüfung ergab, dass die Person so erfreut war, eine Außensteckdose für die Ladung seiner elektrischen Geräte gefunden zu haben. Was dem Herren nicht bewusst war, ist, dass es sich hierbei um Entziehung elektrischer Energie und somit um eine Straftat handelt. Das Laden der Geräte wurde dem Herren untersagt, ihm ein Platzverweis erteilt und die entsprechende Anzeige durch die Beamten gefertigt.
Diese Meldung wurde am 22.12.2024, 09:00 Uhr durch die Landespolizeiinspektion Nordhausen übermittelt.
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Mittlerweile gibt es in vielen Land- und Stadtkreisen integrierte Leitstellen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Beide sind über die 112 erreichbar. Auch über die 19 222 ist diese Leitstelle oft erreichbar.
Die intergrierte Leitstelle ist allerdings nur für Notfälle zuständig, beispielsweise nach schweren Unfällen oder bei einem Herzinfarkt. Wer Bauschmerzen hat und seinen Hausarzt nicht erreicht, kann unter der Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.
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