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Blaulichtreport für Mannheim, 20.12.2024: Mannheim: 18-Jähriger wegen des Verdachts der besonders schweren räuberischen Erpressung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Mannheim: 18-Jähriger wegen des Verdachts der besonders schweren räuberischen Erpressung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft

Mannheim (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Mann erlassen.

Am Donnerstagnacht gegen 03:30 Uhr befanden sich eine 19-jährige Frau und ein 23-jähriger Mann in der Mannheimer Innenstadt auf Höhe des N 4- Quadrats auf dem Weg nach Hause, als sie von dem 18-jährigen Tatverdächtigen angesprochen und zur Herausgabe ihrer Mobiltelefone aufgefordert worden sein sollen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Tatverdächtige die beiden mit einem Teppichmesser bedroht haben.

Während der 23-jährige Mann dem Tatverdächtigen zu verstehen gegeben haben soll, kein Mobiltelefon mit sich zu führen, soll die 19-jährige Frau eingeschüchtert von dem Auftreten des Tatverdächtigen der Aufforderung nachgekommen und dem Tatverdächtigen ihr Mobiltelefon sowie einen 10 Euro-Schein ausgehändigt haben. Danach flüchtete der Tatverdächtige in Richtung Bismarckstraße.

Durch die umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei konnte der Tatverdächtige auf der Kurt-Schuhmacher-Brücke, in Richtung Ludwigshafen laufend, festgenommen werden. Das entwendete Mobiltelefon sowie das Bargeld konnten bei ihm sichergestellt werden.

Der 18-jährige türkische Staatsangehörige wurde am 19.12.2024 dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim einen Haftbefehl wegen des Verdachts der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Staatsanwaltschaft Mannheim

Dienstgebäude L 4, 1568161 MannheimTelefon: 0621/292-7106presseststelle@stamannheim.justiz.bwl.de

Diese Meldung wurde am 20.12.2024, 10:34 Uhr durch das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Neckar-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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