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Blaulichtreport für Kevelaer, 19.12.2024: Kevelaer - Einbruch in Arztpraxis / Zeugen gesucht

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Kevelaer - Einbruch in Arztpraxis / Zeugen gesucht

Kevelaer (ots) -

Am Mittwoch (18. Dezember 2024) kam es in Kevelaer zu einem Einbruch in eine Arztpraxis an der Alte Heerstraße. Ein oder mehrere unbekannte Personen gelangten etwa gegen 14.40 Uhr über einen Zaun in den rückwärtigen Bereich des Gebäudes und brachen dort eine Terrassentür gewaltsam auf. Ein Mitarbeiter, der sich in der zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Arztpraxis aufhielt, hörte ein Geräusch und machte sich daraufhin bemerkbar. Als er keine Antwort bekam, verließ er die Praxis und informierte die Polizei. Der oder die unbekannten Täter hatten jedoch bereits das Gebäude verlassen, sie dürften durch den Mitarbeiter gestört worden sein. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde nichts entwendet. Die Kriminalpolizei in Goch hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in Zusammenhang mit dem Einbruch Zeugen, die sachdienliche Hinweise auf den oder die Täter oder zu verdächtigen Beobachtungen im Bereich um die Alte Heerstraße geben können. Hinweise bitte unter 02823 1080.(sp)

Diese Meldung wurde am 19.12.2024, 14:46 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Kleve übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kleve

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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