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Polizeimeldungen für Bielefeld, 19.12.2024: Bielefelder Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk/Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Brand in Bielefeld aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Hauptzollamt Bielefeld.

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Feuer für das Presseportal Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

Bielefelder Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk/Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Bielefeld (ots) -

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.

Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt. Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.

Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.

"Nicht konformitätsbewertetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.

Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle Einzelmeldungen/2021/vub_feuerwerkskoerper.html)

Diese Meldung wurde am 19.12.2024, 13:39 Uhr durch das Hauptzollamt Bielefeld übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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