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241219-2: Polizisten nehmen mutmaßlichen Ladendieb vorläufig fest
Kerpen (ots) -
Tatverdächtiger vor drei Wochen aus dem Gefängnis entlassenPolizisten haben am Mittwochnachmittag (18. Dezember) in Kerpen-Sindorf einen mutmaßlichen Ladendieb (21) vorläufig festgenommen. Er soll bei einem Diebstahl in einer Drogerie Kleidung getragen haben, die er kurz zuvor in einem nahegelegenen Bekleidungsgeschäft entwendet hatte. Die Beamten nahmen den Mann, der bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen war, vorläufig fest.
Laut ersten Erkenntnissen habe der Mann die Drogerie an der Kerpener Straße gegen 14.40 Uhr betreten. Eine Zeugin habe beobachtet, wie er ein Parfüm aus der Verpackung genommen habe, es in seiner Jackentasche verstaut und den Laden verlassen habe. Sie soll einen Mitarbeiter informiert haben, der den Verdächtigen aufhielt und die Polizei rief.
Die alarmierten Polizisten durchsuchten den 21-Jährigen und stellten fest, dass an mehreren seiner Kleidungsstücke die Etiketten eines nahegelegenen Bekleidungsgeschäftes hingen. Zudem fanden sie in einer Jackentasche ein illegales Reizgassprühgerät. Sie stellten das Pfefferspray sowie die entwendete Kleidung sicher und nahmen den mittlerweile Beschuldigten zur Identitätsfeststellung mit zu einer Polizeiwache.
Nachdem die Identität zweifelsfrei ermittelt war, stellte sich heraus, dass der junge Mann in diesem Jahr mehrmals mit gleichgelagerten Delikten aufgefallen war. Er hatte deshalb auch bereits mehrfach in Haft gesessen und war gerade erst vor drei Wochen aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen worden. Die Beamten nahmen den Verdächtigen wegen des Verdachts der Widerholungsgefahr vorläufig fest.
Die zuständigen Ermittler des Kriminalkommissariats 22 bereiten derzeit die Vorführung bei einem Haftrichter vor. Die weiteren Ermittlungen dauern an. (hw)
Diese Meldung wurde am 19.12.2024, 13:15 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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