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Polizeimeldungen für Oldenburg, 18.12.2024: Westerstede: Zwei Einbrüche in Augustfehn aufgeklärt +++ Tatverdächtiger ermittelt

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Westerstede: Zwei Einbrüche in Augustfehn aufgeklärt +++ Tatverdächtiger ermittelt

Oldenburg (ots) -

In der Nacht zum 06.12.2024 kam es in Augustfehn zu zwei Einbrüchen in Kioskbetriebe.

Im ersten Fall versuchte der Täter in der Hauptstraße mit einem Pflasterstein die Fensterscheibe des Kioskbetriebes einzuwerfen. Der Einbruchsversuch misslang jedoch.

Im zweiten Fall, in der Mühlenstraße, verschaffte sich der Täter Zutritt indem er mit einem Kanaldeckel die Fensterscheibe des Geschäftes einwarf. Aus dem Betrieb entwendete der Täter mehrere Tabakwaren und zahlreiche Rubbellose.

Noch am selben Tag suchte der Täter erneut den Kiosk in der Mühlenstraße auf und beabsichtigte seine freigerubbelten Gewinne in unbekannter Höhe einzulösen. Dies wurde ihm jedoch von der Zeugin aufgrund der fehlenden Registrierung bzw. Sperrung der Lottoscheine verwehrt.

Die Zeugin meldete diesen Umstand schließlich der Polizei und erkannte den Täter später anhand vorgezeigter Bilder wieder.

Letztendlich räumte der Verdächtige beide Taten gegenüber der Polizei ein.

(1512625)(1510387)

Diese Meldung wurde am 18.12.2024, 13:00 Uhr durch die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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