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Vier Festnahmen nach versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus
Ratzeburg (ots) -
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg
18.12.2024 | Kreis Stormarn | 17.12.2024 - Barsbüttel
Gestern Abend, gegen 19.00 Uhr meldete eine aufmerksame Anwohnerin, dass sich auf einem Nachbargrundstück in der Straße Ellerhoop in Barsbüttel drei fremde schwarzgekleidete Personen aufhalten würden.
Die drei Personen nahmen wahr, dass sie beobachtet wurden und verließen sie umgehend das Grundstück.
Als sich die bereits alarmierten Streifenwagenbesatzungen der Straße Ellerhoop und dem Einfamilienhaus näherten, wurden sie auf einen ortsfremden Pkw aufmerksam.Dieser wurde angehalten und die vier Insassen einer Kontrolle unterzogen.
Während dessen wurde das Objekt von weiteren Beamten in Augenschein genommen. Dort stellten sie an der Haustür des Einfamilienhauses diverse Aufbruchspuren fest. Die Tür hielt jedoch Stand, so dass kein Einstieg erfolgte.
Aufgrund der sehr guten Personenbeschreibung durch die Anwohnerin konnten die Fahrzeuginsassen (19, 26, 29 und 30 Jahre alt) als Tatverdächtige für den Einbruchsversuch vorläufig festgenommen werden.
Im Fahrzeug führten sie diverses Einbruchswerkzeug mit sich. Dieses wurde beschlagnahmt.
Die vier Tatverdächtigen kamen nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen versuchten Diebstahls in einem besonderen schweren Fall mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß.
Christian Braunwarth, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck
Sandra Kilian, Pressesprecherin der Polizeidirektion Ratz
Diese Meldung wurde am 18.12.2024, 11:20 Uhr durch die Polizeidirektion Ratzeburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Herzogtum Lauenburg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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