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Polizeiticker für Ulm, 18.12.2024: (BC) Biberach - Durstiger und hungriger Ladendieb gefasst / Gleich zweimal bediente sich ein Jugendlicher am Montag in einem Biberacher Geschäft. Ein Laugengebäck wurde ihm dabei zum Verhängnis.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

(BC) Biberach - Durstiger und hungriger Ladendieb gefasst / Gleich zweimal bediente sich ein Jugendlicher am Montag in einem Biberacher Geschäft. Ein Laugengebäck wurde ihm dabei zum Verhängnis.

Ulm (ots) -

Ein Zeuge entdeckte den Jugendlichen gegen 19.15 Uhr in einem Geschäft in der Eisenbahnstraße. Der Ladendetektiv hatte den Jungen beobachtet, wie er eine Flasche Alkohol einsteckte. An der Kasse bezahlte er das Hochprozentige nicht. Der junge Mann konnte noch vor Ansprache durch den Zeugen aus dem Geschäft flüchten. Er blieb zunächst unentdeckt. Wenig später kehrte der junge Mann wohl bestärkt von der ersten Tat in das Geschäft zurück, um für kostenfreien Nachschub zu sorgen. Das sah der aufmerksame Zeuge und ertappte den 15-Jährigen erneut beim Diebstahl. Bei seiner zweiten Tat suchte sich der junge Mann mit scheinbar knurrendem Magen ein Laugengebäck aus und packte dieses kurzer Hand in die Jackentasche. Mit einem Zeugen hatte der 15-Jährige bei der weiteren Tat allerdings nicht gerechnet. Denn der stellte sich ihm am Ausgangsbereich in den Weg und verständigte die Polizei. Die kam und nahm die Ermittlungen auf. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Junge die Beute aus dem ersten Diebstahl mutmaßlich getrunken hatte. Denn der Junge roch nach Alkohol, ein Test ergab einen Wert von knapp über 0,5 Promille. Nach Beendigung der Maßnahmen durfte die zuständige Betreuerin den Jungen von der Polizeidienststelle abholen. Neben einem Hausverbot für das Geschäft sieht der Jugendliche nun zwei Anzeigen entgegen.

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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 18.12.2024, 10:42 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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