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Polizeiticker für Pfalzgrafenweiler, 18.12.2024: (FDS) Pfalzgrafenweiler - Räuberischer Diebstahl aus Lebensmittelladen - Polizei sucht Zeugen

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

(FDS) Pfalzgrafenweiler - Räuberischer Diebstahl aus Lebensmittelladen - Polizei sucht Zeugen

Pfalzgrafenweiler (ots) -

Am Dienstag hat ein Unbekannter mehrere Gegenstände aus einem Lebensmittelgeschäft gestohlen und wurde erwischt.

Gegen 16:20 Uhr kam es in der Boschstraße zu einem Ladendiebstahl. Ein männlicher Unbekannter steckte mehrere Lebensmittel in seine Jackentasche und passierte die Kasse ohne diese zu bezahlen. Zwei Zeugen hielten den Mann zunächst fest, er riss sich jedoch wieder los, bedrohte die beiden und flüchtete anschließend in Richtung Jahnstraße. Einen Teil der geklauten Sachen, welche insgesamt einem Warenwert von knapp 20,00 Euro entsprachen, ließ der Beschuldigten im Laden zurück.

Der Unbekannte kann wie folgt beschrieben werden:

  • männlich - etwa 25-30 Jahre alt - südländisches Aussehen - circa1,70 cm groß - muskulöse Statur - bekleidet mit einer dunklen Jogginghose mit seitlichen weißen Streifen, einer dunklen Steppjacke,einer Wintermütze und weißen Sportschuhen

Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07231-1864444 beim Kriminaldauerdienst in Pforzheim zu melden.

Emily Meier, Pressestelle

Diese Meldung wurde am 18.12.2024, 10:04 Uhr durch das Polizeipräsidium Pforzheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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