Autounfall in Wesel aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Kreispolizeibehörde Wesel.
Kreis Wesel - Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall - Polizei gibt Hinweise und Tipps
Wesel (ots) -
In den letzten Wochen und Monaten ereigneten sich im Bereich der Kreispolizeibehörde Wesel mehrere Verkehrsunfälle.
Zum Teil wurden dabei Menschen verletzt, zum Teil flüchteten Beteiligte von der Unfallstelle oder halfen Verletzten nicht.
Dies nimmt die Kreispolizeibehörde Wesel zum Anlass, um noch einmal auf das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall hinzuweisen:
Rechtlich ist das Verhalten nach einem Verkehrsunfall im § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Demnach muss z. B. Jede(r) nach einem Verkehrsunfall anhalten, den Verkehr sichern, bei geringfügigem Schaden schnellstmöglich zur Seite fahren, sich über die Unfallfolgen vergewissern und Verletzten helfen.
Außerdem ist man verpflichtet am Unfallort zu bleiben, sich gegenüber anderen Beteiligten, Geschädigten und der Polizei auszuweisen und zu sagen, dass man am Unfall beteiligt war.Ansonsten kann man sich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (oft als "Unfallflucht" bezeichnet) strafbar machen (§ 142 Strafgesetzbuch). Die Strafe dafür reicht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe und hat oft den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Wichtig: Man kann auch an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, wenn es zu keiner Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer gekommen ist! Wenn z. B. ein anderer Verkehrsteilnehmer wegen Ihres Fahrverhaltens stark bremsen oder ausweichen muss und es dadurch zu einem Auffahrunfall, einem Sturz oder einem anderen Schaden kommt.
Bei Verkehrsunfällen, vor allem an denen man selbst beteiligt ist, muss man außerdem Verletzten helfen bzw. erste Hilfe leisten, wenn es nötig und zumutbar ist.Ansonsten kann man sich schnell der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen (§323c Strafgesetzbuch).
Die Polizei appelliert deshalb:
Setzen Sie sich gedanklich einmal damit auseinander, was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls tun würden und machen Sie sich nötigenfalls eine Checkliste die Sie ins Auto legen.
So bleiben Sie im Falle eines Unfalls handlungsfähig.
Halten Sie unverzüglich an und bleiben Sie vor Ort bis alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden, denn dazu sind Sie verpflichtet.
Schalten Sie ihr Warnblinklicht ein, steigen Sie vorsichtig aus, achten Sie dabei auf den fließenden Verkehr und sichern Sie die Unfallstelle ab.
Leisten Sie Erste Hilfe, wenn dies erforderlich und Ihnen zuzumuten ist.
Setzen Sie, wenn nötig, einen Notruf ab (110 oder 112).
Halten Sie sich dabei an das sogenannte "W-Schema" (Wer meldet? (Name und Standort) / Wo ist etwas passiert? (Unfallort) / Was ist passiert? (Zahl der Verletzten; Schilderung der Unfallfolgen und Verletzungen) / Warten auf
Diese Meldung wurde am 17.12.2024, 14:01 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Wesel übermittelt.
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Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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