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Polizeiticker für Ulm, 16.12.2024: (BC) Biberach - Einbruchsversuche scheitern / Zweimal versuchte ein Unbekannter am Freitag oder Samstag in ein Geschäft in Biberach einzubrechen.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

(BC) Biberach - Einbruchsversuche scheitern / Zweimal versuchte ein Unbekannter am Freitag oder Samstag in ein Geschäft in Biberach einzubrechen.

Ulm (ots) -

Zwischen 18.15 Uhr und 8.30 Uhr war ein Unbekannter in der Ulmer-Tor-Straße zugange. An dem Gebäude versuchte er zunächst mit einem Ast die Schiebetür aufzudrücken. Die Tür hielt stand, weshalb der Einbrecher an der Eingangstür in der Pfluggasse einen weiteren Versuch unternahm. Der Täter schob den rund ein Zentimeter dicken Ast durch die Gummidichtung der beiden Schiebetüren und hebelte an den Glastüren. Die ließen sich allerdings nicht öffnen. Denn vom Ladenbesitzer wurde von innen eine simple Holzlatte als Sicherung gegen das Aufschieben ausgelegt. Die Latte war zwischen der Wand und der Schiebetür eingespannt. Der Unbekannte ließ von seinem Vorhaben ab. Zurück blieb ein Sachschaden von mehreren hundert Euro. Das Polizeirevier Biberach sicherte die Spuren und hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei rät zur Vorbeugung. Gewerbeobjekte sind immer wieder Ziele von Einbrechern. Im Internet finden Sie auf der Seite www.polizei-beratung.de Tipps und Verhaltenshinweise, wie Sie sich vor einem Einbruch in Ihr Gewerbeobjekt schützen können.

++++2426286

Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 16.12.2024, 10:49 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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