Diebstahl in Norderstedt aktuell: Was ist heute passiert? Die Polizeidirektion Bad informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.
Norderstedt - Polizei sucht Zeugen nach Wohnungseinbruchdiebstählen in Garstedt
Norderstedt (ots) -
Am dritten Adventswochenende ist es in Garstedt während der Abwesenheit der Bewohner zu zwei Wohnungseinbruchdiebstählen gekommen.
Am Samstag (14.12.2024) ist es in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl in die Wohnräume eines Mehrfamilienhauses im Möhlenbarg gekommen. Unbekannte betraten die Wohnräume und entwendeten Schmuck in noch unbekannter Schadenshöhe.
Zu einer weiteren Tat ist es am Sonntag (15.12.2024) in der Christine-Teusch-Straße gekommen.
Hier dürfte sich die Tat in der Zeit zwischen 13:34 Uhr und 17:30 Uhr ereignet haben. Unbekannte betraten die Wohnräume eines Einfamilienhauses und entwendeten Werkzeug und Schmuck in noch unbekannter Schadenshöhe.
Die Kriminalpolizei in Pinneberg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen, die in der Nähe der Tatorte in Garstedt verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben.
Sachdienliche Hinweise nehmen die Beamten unter der Rufnummer 04101 - 202-0 oder per E-Mail an SG4.Pinneberg.KI@polizei.landsh.de entgegen.
Diese Meldung wurde am 16.12.2024, 10:55 Uhr durch die Polizeidirektion Bad übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Segeberg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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