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Blaulichtreport für Ansbach, 15.12.2024: (1266) Zeugenaufruf nach schadensträchtigem Einbruch in Sportgeschäft

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

(1266) Zeugenaufruf nach schadensträchtigem Einbruch in Sportgeschäft

Ansbach (ots) -

Unbekannte drangen in der Nacht von Donnerstag (12.12.2024) auf Freitag (13.12.2024) in ein Bekleidungsgeschäft im Ansbacher Stadtgebiet ein. Die Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Zeugenhinweise.

Zwischen 19:00 Uhr am Donnerstag und 10:00 Uhr am Freitag verschafften sich bislang unbekannte Personen Zugang zu einem Sportgeschäft am Johann-Sebastian-Bach-Platz. Aus den Verkaufsräumen entwendeten sie Outdoor- und Wanderbekleidung sowie andere Gegenstände im Wert von mehreren Zehntausend Euro.

Die Kriminalpolizei Ansbach traf die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen und führte unter anderem Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort durch. Das für Eigentumsdelikte zuständige Fachkommissariat übernimmt die weiteren Ermittlungen. Die Beamten bitten Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Rufnummer 0911 2112 - 3333 mit dem Kriminaldauerdienst Mittelfranken in Verbindung zu setzen.

Erstellt durch: Christian Seiler

Diese Meldung wurde am 15.12.2024, 11:03 Uhr durch das Polizeipräsidium Mittelfranken übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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