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241212-1: Seniorin mit mieser Masche um Geld und Schmuck gebracht
Rhein-Erft-Kreis (ots) -
Ermittler suchen Zeugen
Die Polizei fahndet nach einem oder mehreren Unbekannten, die am Mittwoch (11. Dezember) in Hürth-Berrenrath einer Seniorin mit einer dreisten Lüge Bargeld und Schmuck entwendeten.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem oder den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Laut ersten Ermittlungen erhielt die Seniorin gegen 10 Uhr einen Anruf. Ein angeblicher Polizist habe von festgenommenen Einbrechern berichtet. Im Rahmen der Ermittlungen hätten sich Hinweise auf die Seniorin als nächstes Einbruchsopfer ergeben. Um die restlichen Mitglieder der Bande zu fassen, solle sie als Köder Bargeld und Wertgegenstände vor ihrem Haus deponieren.Die Betrüger gaben sich mit dieser dreisten Lüge derart überzeugend, dass die Geschädigte gegen 12 Uhr einen größeren Geldbetrag und Schmuck in einem Kochtopf vor ihrem Haus an der Straße "Im Rottland" deponierte. Als die Anrufer gegen 14 Uhr das Gespräch beendeten und die Geschädigte misstrauisch wurde, war der Topf verschwunden.
Polizisten fertigten eine Strafanzeige, Beamte der Kriminalpolizei haben die Ermittlungen aufgenommen.
Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus und gehen Sie nie auf die vorgetragenen Forderungen ein. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie stattdessen auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei. (rs)
Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 12:57 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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