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Blaulichtreport für Kaiserslautern - Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, 12.12.2024: Polizei warnt vor falschen Microsoft-Mitarbeitern

Cyberkriminalität in Kaiserslautern - Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Polizeipräsidium Westpfalz.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / smolaw11

Polizei warnt vor falschen Microsoft-Mitarbeitern

Kaiserslautern - Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (ots) -

In mindestens zwei Fällen waren falsche Microsoft-Mitarbeiter in den vergangenen Tagen erfolgreich. Ihre Opfer fielen auf die Betrüger herein und ermöglichten den Unbekannten den Zugriff auf ihr Bankkonto.

Die Täter verschafften sich auf noch ungeklärte Weise Zugang zum Laptop eines 47-Jährigen aus dem Stadtgebiet und in den Computer einer 60-Jährigen aus der Verbandsgemeinde. Sie blendeten auf den Monitoren einen Hinweis ein, der auf einen angeblichen "Security Alarm" hinwies und die Nutzer aufforderte, eine vermeintliche Servicenummer von Microsoft anzurufen. Was die PC-Besitzer nicht bemerkten, der Hinweis war gefälscht, dahinter steckten Kriminelle. Über die angebliche Servicenummer nahmen der Mann und die 60-Jährige Kontakt zu den Tätern auf. Die Betrüger gaukelten ihren Opfern vor, IT-Spezialisten zu sein und brachten sie dazu, persönliche Daten, Passwörter beziehungsweise Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking preiszugeben. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen erbeuteten die Täter vom Konto der Frau mehr als 1.200 Euro. Auch auf dem Konto des 47-Jährigen konnten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die Ermittlungen hierzu, und wie es den Tätern gelang, Zugriff auf die Rechner zu erlangen, dauern an.

Die Polizei warnt: Geben Sie niemals private Daten, wie zum Beispiel Bankverbindungen, Kreditkartennummern, Zugangsdaten zu Benutzerkonten et cetera preis. Gewähren Sie Fremden keinen Zugriff auf Ihren Computer. Wenn Sie Opfer der Betrugsmasche geworden sind, trennen Sie Ihren Rechner sofort vom Internet und fahren Sie ihn herunter. Ändern Sie betroffene Passwörter sofort über ein nicht infiziertes Gerät. Informieren Sie Ihr Kreditunternehmen beziehungsweise die Zahlungsdienste und Unternehmen, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sein könnten, über den Vorfall. Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. |erf

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium WestpfalzPressestelle

Telefon: 0631 369-1080 oder -0 E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.dewww.polizei.rlp.de/westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 12:10 Uhr durch das Polizeipräsidium Westpfalz übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Kaiserslautern

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Kaiserslautern 201 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 5% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 57%. Unter den insgesamt 51 Tatverdächtigen befanden sich 30 Männer und 21 Frauen. 27% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 217
21 bis 258
25 bis 3010
30 bis 4014
40 bis 505
50 bis 606
über 601

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 171 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Kaiserslautern bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 63%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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