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Blaulichtreport für Landshut, 12.12.2024: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Feuer in Landshut aktuell: Was ist heute passiert? Das Hauptzollamt Landshut informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Feuer für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Jamrooferpix

Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Landshut (ots) -

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenem Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerksörper, sondern bereits beim Kauf.

Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.

Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.

Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.

Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.

Die Sprecherin des HZA Landshut rät: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"

Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2021/vub_feuerwerkskoerper.html)

Diese Meldung wurde am 12.12.2024, 10:40 Uhr durch das Hauptzollamt Landshut übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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