Cyberkriminalität in Friedberg aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Polizeipräsidium Mittelhessen.
Mittelhessische Polizei warnt vor Betrug mit Kryptowährungen
Friedberg (ots) -
Mittelhessen: Polizei warnt vor Betrug mit Kryptowährungen
Die Frage nach sinnvollen Geldanlagen beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Wo erhalte ich die beste Rendite? Welche Anlageformen sind sicher, welches Risiko kalkulierbar? Die Möglichkeiten Geld anzulegen haben sich in den letzten Jahren verändert beziehungsweise sind mehr geworden. Seit einiger Zeit stehen Kryptowährungen, also digitale Zahlungsmittel, bei Anlegern hoch im Kurs. Eine dieser Kryptowährungen, der Bitcoin, verzeichnete in der vergangenen Woche ein neues Allzeithoch. Der Wert eines Bitcoins überstieg erstmals die Grenze von 100.000 EUR und steigerte somit die Aufmerksamkeit für Kryptowährungen nochmals deutlich. Insbesondere im Internet kursieren viele Meldungen über Erfolgsgeschichten und gewonnenen Reichtum. Für viele ist es ein Grund auf den Zug aufzuspringen - und das am besten so schnell wie möglich, um die Chance auf eine gute Rendite zu nutzen und vor allem noch schneller als andere zu sein. Insbesondere der gefühlte Zeitdruck, die Chance nutzen zu wollen, bevor es zu spät ist, birgt dabei Risiken. Dieses Phänomen, auch "Fear of missing out" (kurz: FOMO, zu Deutsch: die Angst etwas zu verpassen) genannt, ist es, was sich Betrüger zu Nutze machen.
Abgesehen haben sie es dabei vor allem auf Einsteiger, die bislang noch keine Erfahrungen mit Kryptowährungen gemacht und sich nicht ausreichend informiert haben. Mit auf den ersten Blick ansprechenden Angeboten eines vermeintlichen Anlageprofis, der verspricht, sich um alles zu kümmern, werden die Interessenten geködert. Häufig handelt es sich zunächst um eine Einstiegsinvestition in Höhe von 200 - 300 EUR. Teilweise werben die Betrüger in sozialen Medien mit Bildern von Prominenten oder angeblichen Finanzexperten, die Erfolge mit Investitionen hatten, und versprechen schnelle Gewinne. Ziel ist dabei aber einzig und allein Bürgerinnen und Bürger um ihr Geld zu bringen. Auf gefälschten Plattformen gaukeln sie mit professionell wirkenden Webseiten einen seriösen Betrieb vor. "Kunden" erhalten exklusive Konten und Zugangsmöglichkeiten und können das Anwachsen ihres Vermögens nahezu täglich mitverfolgen. Das böse Erwachen kommt in der Regel, wenn man seinen Gewinn ausgezahlt haben möchte. Nach Ausreden, weshalb dies nicht möglich ist, erfolgt ein letzter Versuch, dem Opfer weiteres Geld für die nächste angeblich gewinnbringende Investition abzuknöpfen, ehe der Kontakt abbricht und das zuvor investierte Geld verloren ist. Anleger, die vor einigen Jahren auf diese Masche reingefallen sind, werden teilweise nun erneut von den Betrügern kontaktiert, mit dem Hinweis, dass noch Guthaben vorhanden sei. Die Hoffnung auf Geld, das vergessen ging, verleitet schnell dazu erneut Opfer zu werden. Durch die Zahlung von vermeintlichen Gebühren oder Steuern, komme man angeblich an die suggerierten Gewinne.
Doch auch im Umgang mit Kryptowährungen erfahrene Bürgerinnen und Bürger sind vor Betrügern nicht gefeit. Über E-Mails oder SMS-Nachrichten, in denen dazu aufgefordert wird Zugangsdaten zu Plattformen oder den sogenannten "Wallets", also den privaten Schlüsseln für den Zugang zur Kryptowährung, preiszugeben, versuchen Kriminelle vorhandene Krypto-Vermögenswerte zu stehlen. Bei Schneeballsystemen hingegen versprechen die Betrüger hohe Erträge, die aus den Einlagen neuer Investoren bezahlt werden. Systeme dieser Art brechen früher oder später zusammen, was für die meisten Teilnehmer den Verlust des eigenen Geldes bedeutet.
Die Polizei rät dazu, sich im Vorfeld sorgfältig und bei seriösen Quellen zu informieren. Es ist wichtig, dass Sie verstehen, in was Sie investieren. Kryptowährungen sind unbeständig und sprunghaft. Sie unterliegen keinen traditionellen Sicherungsmechanismen. Fundiertes Wissen senkt das Risiko.Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Betrüger machen sich zu Nutze, was landläufig als "Gier frisst Hirn" bezeichnet wird. Seriöse Investitionsmöglichkeiten erfordern keine schnellen Entscheidungen.Überprüfen Sie die Seriosität der Handelsplattformen. Recherchieren Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte und meiden Sie Anbieter ohne Lizenz. Vertrauenswürdige Unternehmen sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ("BaFin") gelistet. Unter https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html kann man eigenständig überprüfen, ob das Unternehmen, bei dem man investieren möchte, auch bei der BaFin gelistet ist.Schützen Sie ihre sensiblen Daten. "Wallets" sind wie digitale Tresore. Geben Sie niemals ihren privaten Schlüssel oder ihre Zugangsdaten weiter. Seriöse Anbieter fragen Sie nicht danach. Seien und bleiben Sie skeptisch bei unrealistischen Versprechen. Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, beinhalten in der Regel einen Haken. Hohe Renditeversprechen bei minimalem Risiko sind ein klassisches Warnsignal. Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, wenden Sie sich an die Polizei. Dokumentieren Sie alle Transaktionen und Kontakte und erstatten Sie Anzeige.
Kryptowährungen können eine spannende Investitionsmöglichkeit sein. Sie bergen aber auch erhebliche Risiken. Lassen Sie sich nicht von medialer Aufmerksamkeit oder der Angst, nicht auf den Erfolgszug aufgesprungen zu sein, leiten. Nehmen Sie sich Zeit, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und achten Sie dabei auf entsprechende Warnsignale. Ihre finanzielle Sicherheit sollte bei Anlagen dieser Art an erster Stelle stehen. Bleiben Sie deshalb skeptisch und wachsam!
Der Fachberater für den Bereich der Cybercrimeprävention im Polizeipräsidium Mittelhessen, Kriminalhauptkommissar Ulrich Kaiser, steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Erreichbar ist der Präventionsexperte unter Tel.: 0641 7006-2942 oder unter Praevention.PPMH@polizei.hessen.de.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
Diese Meldung wurde am 11.12.2024, 16:41 Uhr durch das Polizeipräsidium Mittelhessen übermittelt.
Auch interessant zur Region:
Merching: Einschränkungen auf der St2380 auf Höhe Haunstetten-Siebenbrunn noch bis diesen Freitag
Aichach: Straßensperrung auf der Mauerbacher Straße in Klingen noch bis Montag, 23.12.2024
AIC7 Kühbach: Sperrung auf der Aichacher Straße bei Kühbach noch bis Dienstag, 31.12.2024
AIC14 Ried / Hörmannsberg: Sperrung auf der Sirchenrieder Straße noch bis Dienstag, 31.12.2024
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Friedberg verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Gießen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Gießen 448 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 9% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 52%. Unter den insgesamt 155 Tatverdächtigen befanden sich 102 Männer und 53 Frauen. 30% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 21 |
21 bis 25 | 20 |
25 bis 30 | 23 |
30 bis 40 | 46 |
40 bis 50 | 23 |
50 bis 60 | 7 |
über 60 | 15 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 357 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Gießen bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 42%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.