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Zivilbeamte stellen Autoknacker
Neuss (ots) -
Am Dienstag (10. 12.) ist des der Polizei gelungen, einen Autoaufbrecher auf frischer Tat zu erwischen.
Der Tatverdächtige, ein 37-jähriger Georgier, war gegen 16:15 Uhr in Begleitung eines weiteren Mannes auf der Augustinusstraße in Neuss einer Zivilstreife der Polizei aufgefallen. Die Männer spähten offenbar in die dort geparkten PKW. Die Beamten konnten beobachten, wie der Beschuldigte die Heckscheibe eines Autos einschlug und aus dem Fahrzeuginneren offenbar ein Portemonnaie entwendete. Die Beamten näherten sich dem 37-Jährigen, worauf dieser sich durch Flucht zu entziehen versuchte. Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf und konnten den Verdächtigen eingeholt werden. Die mutmaßliche Tatbeute wurde im Nahbereich gefunden.
Da es sich bei dem 37-Jährigen um einen bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Intensivtäter handelt, wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten vorläufig festgenommen. Auch sein Begleiter konnte angetroffen werden, eine Durchsuchung verlief jedoch negativ.
Die Polizei betont in diesem Zusammenhang: Das Auto ist kein Safe! Diebe haben es häufig auf im PKW befindliche Wertsachen abgesehen. Lassen Sie deswegen Mobiltelefone, Taschen oder Geldbörsen nicht im Auto zurück - auch nicht für kurze Zeit und vor allem nicht so, dass sie von außen eingesehen werden können.
Diese Meldung wurde am 11.12.2024, 09:42 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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