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Frau überrascht Einbrecher in ihrer Wohnung - Polizei sucht Zeugen
Dortmund (ots) -
Lfd. Nr.: 1080
Am Freitag (06.12.) kehrte eine Frau in Lünen-Brambauer in ihre Wohnung zurück. Dort überraschte sie einen Einbrecher, welcher anschließend flüchtete. Die Polizei sucht nun Zeugen.
Gegen 12:55 Uhr betrat eine 34-jährige Lünenerin ein Mehrfamilienhaus an der Straße Linnenkamp. Als sie ihre Wohnung erreichte, fiel ihr ein frischer Schaden an der Tür auf. Als sie die Tür aufschloss, kam ihr plötzlich ein unbekannter Mann entgegen.
Der Mann schubste die 34-Jährige zur Seite. Diese konnte ihn kurz an der Jacke festhalten, der Tatverdächtige riss sich jedoch los und flüchtete in unbekannte Richtung. Die Frau wählte den Notruf der Polizei, eine sofort eingeleitete Fahndung verlief negativ.
Die komplette Wohnung wurde durchwühlt, der Unbekannte entwendete einen vierstelligen Bargeldbetrag.
Der Dieb konnte durch die Frau folgendermaßen beschrieben werden:
- Männlich
- 40 bis 50 Jahre alt
- Ca. 180 cm groß
- Sprach gebrochenes Deutsch mit osteuropäischem Akzent
- Bekleidet mit einer blauen Fischermütze, einer blauen Weste mit Taschen und einer hellblauen Jeanshose
- Trug eine Umhängetasche
Die Polizei fragt: Wer hat zum Tatzeitpunkt Beobachtungen gemacht und kann Angaben zum Tatverdächtigen und seinem Fluchtweg machen? Hinweise nimmt die Kriminalwache unter 0231/132-7441 entgegen.
Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 11:40 Uhr durch die Polizei Dortmund übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Dortmund
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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