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Haslach - Verstoß gegen die Arbeitsschutzvorschriften für Lkw-Fahrer
Haslach (ots) -
Dass die Branche der Lastwagenfahrer oftmals einem immensen Zeitdruck unterliegt, ist den im Verkehrsbereich tätigen Beamten bewusst. Dies bestätigte eine Kontrolle eines offensichtlich schon mehrere Tage auf einem Parkplatz an der B33 stehenden ausländischen Sattelzuges durch eine Streife des Polizeireviers Haslach am vergangenen Sonntagnachmittag. Eine Überprüfung des Fahrers ergab, dass dieser schon mehr als 48 Stunden geparkt und die vorgeschriebene Ruhezeit im Führerhaus der Zugmaschine verbracht hatte. Sowohl das europäische als auch das darauf aufbauende deutsche Recht zum Schutz des Fahrpersonals schreiben ausdrücklich vor, dass Wochenruhezeiten von mehr als 45 Stunden grundsätzlich nicht im Fahrzeug, sondern zumindest in einer geeigneten Unterkunft mit sanitären Einrichtungen und auf Kosten des Unternehmers zu verbringen sind. Dadurch soll der zwingend notwendige Erholungseffekt beim Fahrpersonal erreicht werden. In der Praxis bedeutet dies für die Unternehmer gerade im internationalen Verkehr, dass sie entsprechend disponieren müssen, um ihren Fahrern zumindest ein freies Wochenende im Monat gewährleisten zu können. Oftmals wird dies, überwiegend im osteuropäischen Raum, zu Lasten der Angestellten ignoriert.
Im vorliegenden Fall wurde neben diesem eklatanten Verstoß gegen die Sozialvorschriften auch festgestellt, dass die Ladung, riesige Papierrollen mit einem Gesamtgewicht von 23 Tonnen, mit größtenteils defektem Ladungssicherungsmaterial gesichert war. Zur Sicherung, die damit auch gänzlich unzureichend war, wurden zudem am Sattelauflieger auch unzulässige Umbauten vorgenommen.
Die Weiterfahrt des 40-Tonner-Gespanns wurde bis zur vollständigen Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen untersagt. Ob und in welcher Höhe der in dieser Zwickmühle befindliche 29-jährige Fahrer belangt wird, liegt nun im Ermessen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Der für die Lenk- und Ruhezeiten verantwortliche Unternehmer muss hingegen zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in mittlerer vierstelliger Höhe hinterlegen.
/hg /li
Diese Meldung wurde am 10.12.2024, 10:54 Uhr durch das Polizeipräsidium Offenburg übermittelt.
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Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
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