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Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
Bonn (ots) -
Der Zoll ging am 6. Dezember 2024 bundesweit mit rund 2.500Beschäftigten im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Dabei befragten die Beschäftigten des Zolls mehr als 3.700 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten über 400 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zuUnrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand dieAufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Bereits vor Ort wurden in über knapp 180 Fällen Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel und dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.Rund 300 Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner ein. In rund 1.500 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße, denen nun durch weitere Prüfungen nachgegangen wird. Dabei handelt es sich in mehr als 370 Fällen um mögliche Mindestlohnverstöße.
Neben dem Zoll waren auch die Polizeien der Länder, Ordnungsämter,Landesfinanzbehörden und Ausländerämter bei der groß angelegten bundesweiten Aktion mit insgesamt über 1.300 Beschäftigten vertreten.
Abgesehen von der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in derGesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.Örtliche Ergebnisse geben die beteiligten Hauptzollämter gesondert bekannt.
Diese Meldung wurde am 09.12.2024, 17:09 Uhr durch den Generalzolldirektion übermittelt.
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