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Polizeimeldungen für Rostock, 09.12.2024: Unbekannte brechen in Wohnung ein - Polizei sucht Zeugen

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Unbekannte brechen in Wohnung ein - Polizei sucht Zeugen

Rostock (ots) -

Nachdem Unbekannte in der Nikolausnacht in eine Wohnung im Rostocker Stadtteil Lütten Klein eingebrochen sind, ermittelt nun die Kriminalpolizei.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind der oder die unbekannten Täter in der Nacht vom 05. zum 06. Dezember, im Zeitraum von 21:00 bis 10:45 Uhr, gewaltsam in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Binzer Straße eingedrungen. Hier haben die Unbekannten offenbar die Räumlichkeiten durchwühlt und Wertsachen sowie Bargeld entwendet. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf einen unteren vierstelligen Betrag.

Die Kriminalpolizei hat vor Ort Spuren gesichert und die Ermittlungen aufgenommen.

Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen oder den Täter geben können, werden gebeten sich beim Kriminaldauerdienst Rostock unter der Telefonnummer 0381 4916-1616, bei der Onlinewache der Polizei M-V unter www.polizei.mvnet.de/onlinewache oder bei jeder beliebigen Polizeidienststelle zu melden.

Diese Meldung wurde am 09.12.2024, 12:52 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Vorpommern-Greifswald

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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