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Polizeimeldungen für Kiel, 25.11.2024: "Black Friday 2024" - Tipps des Zolls für Schnäppchenlust statt Schnäppchenfrust

Cyberkriminalität in Kiel aktuell: Was ist heute passiert? Das Hauptzollamt Kiel informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / smolaw11

"Black Friday 2024" - Tipps des Zolls für Schnäppchenlust statt Schnäppchenfrust

Kiel (ots) -

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday am 29. November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten.

Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird die bestellte Ware aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und das gleich in mehrfacher Hinsicht.

Werden die "heiß ersehnten" Hoodies oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen bei der Einfuhr möglicherweise Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer an.Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden.

Für Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:Bis zu einem Warenwert bis 150 Euro wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % (beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben.

"Eine Freigrenze gibt es nicht mehr, und für aus einem Drittland verschickte Waren müssen Einfuhrabgaben entrichtet werden", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Einfuhrabgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben.

Ab einem Warenwert über 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

"Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei", so Oder weiter.

Bei kommerziellen Sendungen mit einem Warenwert von über 150 EUR ist auch immer eine elektronisch übermittelte Internet-Zollanmeldung erforderlich.

Diese Zollanmeldung kann über die unten genannte Homepage der Zollverwaltung ausgefüllt und dem zuständigen Zollamt übermittelt werden.Bei Geschenksendungen ist grundsätzliche keine elektronische Zollanmeldung erforderlich.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung.Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und die Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben.Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein.

"Die Servicepauschale der Beförderungsunternehmen ist keine Einfuhrabgabe des Zolls, und im Falle von Reklamationen oder Erstattungen muss zunächst der Dienstleister kontaktiert werden, bevor sich an das zuständige Hauptzollamt gewandt werden kann", so Oder.

Sofern notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird die Postsendung grundsätzlich an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet.In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Post informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.

Neben der Erhebung von Abgaben sind bei Post- und Kuriersendungen auch immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten.So überwacht der Zoll zum Schutz der Verbraucher zum Beispiel die Prüfung der Produktsicherheit von technischen Geräten oder Kleidung und des gewerblichen Rechtsschutzes.

Gefälschte Markenprodukte werden sichergestellt und vernichtet, wobei der Lieferant die Kaufsumme in der Regel nicht erstattet. Und zusätzlich zum finanziellen Verlust droht den Paketempfängern unter Umständen auch noch ein zivilrechtliches Verfahren mit dem jeweiligen Rechteinhaber der Marke.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Wer also am "Black Friday" oder auch dem darauffolgenden"Cyber Montag" frustfrei shoppen möchte, macht sich lieber rechtzeitig schlau unter:

www.zoll.de bzw. dem dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".

Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 15:36 Uhr durch das Hauptzollamt Kiel übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Rendsburg-Eckernförde 191 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 10% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 24%. Unter den insgesamt 40 Tatverdächtigen befanden sich 33 Männer und 7 Frauen. 20% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2110
21 bis 255
25 bis 304
30 bis 406
40 bis 504
50 bis 608
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 170 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Rendsburg-Eckernförde bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 25%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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