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Blaulichtreport für Kehl, 25.11.2024: Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument

Straftatbestand zu unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Kehl aktuell: Was ist heute passiert? Die Bundespolizeiinspektion Offenburg informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Unerlaubter Aufenthalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / pattilabelle

Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument

Kehl (ots) -

Bereits am 22. November kontrollierte die Bundespolizei einen albanischen Staatsangehörigen an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl. Der Mann war zuvor mit der Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland gereist. Er wies sich gegenüber den Beamten mit einer griechischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Weitere Dokumente, die den 42-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnte er nicht vorlegen.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann aus Albanien wurde daraufhin am Donnerstag (22.11.) von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.

Anschließend wurde der 42-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen, hierbei erhielt er ein 3-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Informationen zum beschleunigten Verfahren:Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 11:59 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Offenburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Ortenaukreis

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Ortenaukreis insgesamt 3021 Straftaten der Kategorie unerlaubte Einreise und erlaubter Aufenthalt. In 5% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 99,967%. Unter den insgesamt 2966 Tatverdächtigen befanden sich 389 Frauen und 2577 Männer.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21692
21 bis 25475
25 bis 30606
30 bis 40749
40 bis 50317
50 bis 60108
über 6019

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 2753 erfasste Fälle unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Ortenaukreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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