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25.11.2024 - Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Hannover (ots) -
Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Nahezu täglich wird eine Frau oder ein Mädchen Opfer eines Tötungsdelikts.
Auch in diesem Jahr findet am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen, der sogenannte "Orange Day" statt. Bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember positionieren sich weltweit Städte, Regierungen, Unternehmen, Organisationen, Bildungsstätten und Einzelpersonen mit der Farbe Orange gegen die weltweit verbreitete Gewalt. Schirmfrau der UN-Kampagne "Orange The World" ist auch in diesem Jahr die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.Die Kampagne verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Statement gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu setzen. Das schließt unter anderem jede Form der körperlichen, sexualisierten und psychischen Gewalt, aber auch die Androhung von Gewalt, Nötigung und Freiheitsberaubung ein - unabhängig davon, ob diese Taten im öffentlichen Raum oder im privaten Umfeld stattfinden.
Dabei nimmt Gewalt gegen Frauen und Mädchen vielfältige Formen an und zeigt sich in unterschiedlichen Erscheinungsbildern. Sie reicht von Gewalt im familiären Umfeld und (Ex-)Partnerschaftsgewalt über sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung bis hin zu Stalking, Menschenhandel sowie Gewalt im Zusammenhang mit Prostitution oder Genitalverstümmelung.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen beginnt aber nicht erst bei Straftatbeständen, sondern bereits bei herabwürdigendem oder entwertendem Verhalten oder Aussagen gegenüber Mädchen oder Frauen, auch das sogenannte Catcalling fällt hierunter.
Gewalt in (Ex-)Partnerschaften
Gerade Gewalt in Partnerschaften und ehemaligen Partnerschaften macht das Zuhause, das für die meisten Menschen mit Wohlbefinden und Sicherheit assoziiert ist, zu einem Ort der Bedrohung und Angst.Das soziale Umfeld kann in einer solchen Phase häufig Warnsignale, wie das völlige Zurückziehen der Betroffenen aus ihrem sozialen Umfeld oder Kontrollverhalten und das Aussprechen von Verboten durch den Täter, wahrnehmen. Bei betroffenen Kindern undJugendlichen kann zudem ein verschiedenartig gelagertes, auffälliges Verhalten auf innerfamiliäre Konflikte hindeuten.In den Anfangsstadien der innerfamiliären und (ex-)partnerschaftlichen Gewalt ist die Polizei i.d.R. nicht vor Ort. In solchen Fällen ist vor allem das soziale Umfeld und die Zivilcourage der Bevölkerung gefragt.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat im Rahmen der Kampagne "HerzSchlag - Wenn aus Liebe Gewalt wird", gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen und -partnern aus dem Netzwerk Häusliche Gewalt, eine Liste mit Tipps für das Umfeld von Betroffenen erstellt.
Tipps des LKA: So können Sie Betroffenen helfen
- Signalisieren Sie Hilfsbereitschaft! Schildern Sie, was Ihnen aufgefallen ist und zeigen Sie, dass sie sich Sorgen machen.
- Fragen Sie in geschütztem und vertraulichem Rahmen konkret nach und zeigen Sie Verständnis für das, was Ihnen die betroffene Person anvertraut. Ermutigen Sie sie zum Sprechen, bauen Sie aber keinen Druck auf!
- Zeigen Sie Hilfsmöglichkeiten auf und geben Sie am besten direkt konkrete Adressen und Telefonnummern weiter, an die sich die betroffene Person wenden kann. Machen Sie Mut, diese Möglichkeiten auch wirklich zu nutzen. Bieten Sie Ihre Begleitung an.
- Wenn nötig, bieten Sie Zuflucht oder einen Übernachtungsplatz an.
- Machen Sie deutlich, dass allein die Gewalt ausübende Person für das Erlebte verantwortlich ist.
- Wenn Sie keinen persönlichen Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen möchten, aber mögliche Hinweise auf eine Gefährdung sehen, rufen Sie die Polizei an und schildern Sie Ihre Beobachtungen oder was Sie gehört haben.
Werden Sie Zeuge oder Zeugin einer gefährlichen Situation oder einer akuten Bedrohung, rufen Sie die Polizei unter 110 an. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!
Wohin kann ich mich wenden?
Sollten Sie selbst von häuslicher Gewalt betroffen sein, können Sie jederzeit Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wählen Sie im Notfall 110!
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.
Einen Überblick bzgl. weiterer Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen erhalten Sie unter https://herzschlag-kampagne.de/hilfe/.
Weitere Informationen zum Thema (Ex-)Partnerschaftsgewalt
- Expertinnen- und Expertenbeiträge, ein interaktives Spiel sowie Audiodateien mit Betroffenengeschichten sind unter www.herzschlag-kampagne.de zu finden.
- Noch mehr Informationen zu Gewalt im sozialen Nahraum und (Ex-) Partnerschaftsgewalt finden Sie unter https://www.polizei-beratung .de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-im-sozialen-nahbereich/.
Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 11:35 Uhr durch das Landeskriminalamt Niedersachsen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen im Kreis Region Hannover
2022 wurden durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Region Hannover 67 Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen verzeichnet. Die Aufklärungsquote lag hier bei 76,119%. In 22% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Unter den insgesamt 70 Tatverdächtigen befanden sich 64 Männer und 6 Frauen. 47% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 23 |
21 bis 25 | 6 |
25 bis 30 | 7 |
30 bis 40 | 20 |
40 bis 50 | 6 |
50 bis 60 | 5 |
über 60 | 3 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 47 erfasste Fälle von Raubüberfällen im Kreis Region Hannover bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 77%.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Mord und Totschlag im Kreis Region Hannover
Im Jahr 2022 registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Region Hannover 35 Straftaten aus dem Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. In 74,286% der Fälle blieb es bei versuchter Tötung. In 2 Fällen wurde geschossen. Die Aufklärungsrate lag 2022 bei 94,286%. Unter den insgesamt 50 Tatverdächtigen befanden sich 45 Männer und 5 Frauen. 42% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 12 |
21 bis 25 | 7 |
25 bis 30 | 8 |
30 bis 40 | 11 |
40 bis 50 | 4 |
50 bis 60 | 3 |
über 60 | 5 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 0 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im Kreis Region Hannover bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 94,118%.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im Kreis Region Hannover
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Kreis Region Hannover insgesamt 250 Straftaten im Zusammenhang mit Vergewaltigung und sexueller Nötigung. In 12% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 85%. Unter den insgesamt 213 Tatverdächtigen befanden sich 4 Frauen und 209 Männer, 40% der Personen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 58 |
21 bis 25 | 28 |
25 bis 30 | 26 |
30 bis 40 | 55 |
40 bis 50 | 31 |
50 bis 60 | 10 |
über 60 | 5 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 196 erfasste Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Kreis Region Hannover bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 82%.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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