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Pinneberg - Bewohner hört Einbruchstäter bei der Tatausführung und wählt den Notruf - Polizei erbittet Zeugenhinweise
Pinneberg (ots) -
Am Samstag (23.11.2024) ist es in der Zeit von 19.11 Uhr und 19.17 Uhr zu einem versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus der Olsterholder Allee gekommen. Ein Bewohner befand sich in dem Gebäude. Er hörte den oder die Täter bei der Tatausführung und rief die Polizei.
Um 19.17 Uhr wurde das Polizeirevier in Pinneberg darüber informiert, dass unbekannte Täter gerade versuchten gewaltsam in ein Einfamilienhaus in der Osterholder Straße einzudringen.Zwei Streifenwagen waren schnell am Tatort, stellten aber keine Täter mehr fest. Bei Absuche im Außenbereich wurden jedoch die Versuche des Einbruchs schnell sichtbar. Gleich an mehreren Stellen wurde ein gewaltsames Eindringen versucht. Es gilt jedoch als sicher, dass der oder die Täter es nicht ins Innere des Hauses geschafft haben und unverrichteter Dinge in unbekannte Richtung flohen.
Die Ermittler der Kriminalpolizei Pinneberg erhoffen sich nun Zeugenhinweise. Wer in Tatortnähe verdächtige Feststellungen gemacht hat, die mit dieser Tat in Zusammenhang stehen könnten, kann sich unter der Rufnummer 04101-202-0 oder per E-Mail unter SG4.Pinneberg.KI@polizei.landsh.de melden.
Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 09:59 Uhr durch die Polizeidirektion Bad übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Segeberg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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