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Bensheim: Drei Wohnungseinbrüche/Polizei sucht Zeugen
Bensheim (ots) -
Am Freitag bzw. in der Zeit zwischen Samstag und Sonntag (22.-24.11.) ereigneten sich in Bensheim drei Einbrüche in Wohnhäuser.
Durch ein Fenster verschafften sich Unbekannte am Freitag in der Zeit zwischen 9.30 und 19.15 Uhr Zugang in ein Wohnhaus in der Schönberger Straße. Die Einbrecher entwendeten dort aber offenbar nichts.
Ebenfalls durch ein Fenster drang ein Unbekannter zudem gegen und 19.45 Uhr in ein Haus im Kandelbornweg ein. Dem ungebetenen Gast fiel auf seiner anschließenden Suche nach Wertgegenständen eine Geldkassette in die Hände. Als der Unbekannte unvermittelt auf eine Bewohnerin traf, flüchtete er sofort vom Tatort. Der Einbrecher war 1,80 bis 1,90 Meter groß, hatte eine normale Statur und war dunkel gekleidet und trug eine Stirnlampe. Weiterhin suchten Unbekannte in der Zeit zwischen Samstagabend und Sonntagvormittag ein Wohnhaus in der Uhlandtraße heim. Ob dort etwas gestohlen wurde, ist nun Gegenstand der weiteren polizeilichen Ermittlungen.
Die Kripo prüft einen Tatzusammenhang. Weitere Hinweise von Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden erbeten an die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 21/22) unter der Telefonnummer 06252/7060.
Diese Meldung wurde am 25.11.2024, 08:58 Uhr durch das Polizeipräsidium Südhessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Bergstraße
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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