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Festnahme nach Fahrzeugdiebstahl
Ratzeburg (ots) -
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg
- November 2024 | Kreis Herzogtum Lauenburg - 22.11.2024 Gudow
Heute Morgen, gegen 01.30 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevieres Ratzeburg auf dem Rastplatz Gudow, auf der BAB 24, in Fahrtrichtung Berlin einen brauen Ford Kuga mit Hamburger Kennzeichen.
Eine Überprüfung ergab, dass die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen nicht mit der Fahrgestellnummer übereinstimmten.Der Ford Kuga wurde zudem in der Nacht vom 11.09.2024 auf den 12.09.2024 in Hamburg entwendet.Der 50- Jährige aus Osteuropa wurde zunächst vorläufig festgenommen.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Fahrer nach Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen, da er über einen festen Wohnsitz im EU- Ausland verfügt und kein Haftgrund vorliegt.
Die Ermittlungen werden nun wegen des Verdachts der Hehlerei und der Urkundefälschung fortgeführt.
Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck
Sandra Kilian, Pressesprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg
Hinweise: Nachfragen zu dieser Medieninformation richten Sie bitte an die Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg.
Diese Meldung wurde am 22.11.2024, 13:24 Uhr durch die Polizeidirektion Ratzeburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Herzogtum Lauenburg
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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