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Trickdiebstahl aus Wohnung - Falsche Handwerker stehlen Schmuck
Hagen-Vorhalle (ots) -
Unbekannte Trickdiebe verschafften sich am Mittwochnachmittag (20.11.2024) unter einem Vorwand Zutritt zu der Wohnung eines älteren Ehepaares in Vorhalle und stahlen Schmuck daraus. Gegen 13.30 Uhr klingelte einer der Täter an der Wohnungstür der 83-jährigen Frau und ihres 89-jährigen Mannes. Er trug eine für Handwerker typische Arbeitskleidung und berichtete von einem Wasserrohrbruch vor dem Haus. Außerdem sagte er der Bewohnerin, dass alle Wasserhähne in der Wohnung geöffnet werden müssten. Die 83-Jährige sagte den Polizeibeamten später, dass sie in dieser Situation ein schlechtes Gefühl hatte, der Mann aber sehr impulsiv aufgetreten und direkt in die Wohnung gegangen sei. Kurze Zeit später erkannte die 83-Jährige noch einen weiteren Unbekannten in ihrer Wohnung. Dann flüchteten die beiden Männer in unbekannte Richtung. Der vermeintliche Handwerker war etwa 185 cm groß, korpulent und dunkel gekleidet. Die 83-Jährige und ihr Mann mussten feststellen, dass die Täter Schmuck im Wert von über 1.000 Euro aus einer Schatulle gestohlen hatten. Die Kripo nimmt Zeugenhinweise unter der Rufnummer 02331-986 2066 entgegen. (sen)
Diese Meldung wurde am 21.11.2024, 09:42 Uhr durch die Polizei Hagen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Hagen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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