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Weihnachtsmärkte 2024: Mit Sicherheit genießen - Tipps und Hinweise der Landespolizei
Kiel (ots) -
Das Ende des Jahres rückt näher und dieser Tage beginnt in vielen Teilen des Landes die "Weihnachtsmarktsaison". Ein Besuch der Märkte ist für viele Bürgerinnen und Bürger fester Bestandteil der vorweihnachtlichen Zeit. Damit die Vorfreude vor, während und nach einem Weihnachtsmarkbesuch bestehen bleibt und alle unbeschwert und sicher die Stunden genießen können, gibt die Landespolizei Schleswig-Holstein Hinweise und Tipps zum Weihnachtsbummel.
An- und Abreise
Auf den Weihnachtsmärkten finden sich erfahrungsgemäß eine Vielzahl an Personen zusammen, während der (Park-) Raum um die Veranstaltungsflächen herum meist begrenzt ist. Dort, wo es möglich ist, empfiehlt es sich auch im Rahmen der Verkehrssicherheit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abzureisen.Da die Weihnachtsmärkte häufig mit dem Konsum von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken eng verknüpft sind, ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ebenso ein geeignete Alternative für An- und Abfahrt. "Wir weisen explizit daraufhin, dass die gültigen Vorschriften für Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr -sei es im Auto, auf dem Fahrrad oder auch auf dem E-Scooter- auch zur Weihnachtsmarktzeit gelten. Wir empfehlen grundsätzlich 0,0 Promille beim Fahren.", so der Appell von Jan Winkler, Pressesprecher des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein.
Zugang zu den Weihnachtsmärkten
Bei einigen Weihnachtsmärkten werden die seit mehreren Jahren bereits bekannten Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise technische Sperren oder Straßenbarrieren (sogenannte Big Bags), wieder aufgestellt werden. In der Regel wird dieses an den Hauptzugängen und in hochfrequentierten Bereichen geschehen.
Verhalten auf den Weihnachtsmärkten
Um den Weihnachtsmarktbesuch unbeschwert genießen zu können, sind die Polizei wie auch die Besucherinnen und Besucher gleichermaßen gefragt. Weihnachtsmarktzeit ist Taschendiebstahlszeit. Taschendiebe versuchen alle Jahre wieder das Gedränge der Märkte auszunutzen und Wertsachen zu entwenden. Um hierzu keine Gelegenheit zu bieten, rät die Polizei, Wertgegenstände wie Smartphones und Portemonnaies sicher am Körper, bestenfalls in geschlossenen Innentaschen, zu tragen und das Vorhandensein regelmäßig zu kontrollieren. Generell sollte zu einem Weihnachtsmarktbesuch lediglich das Notwendigste mitgenommen werden.Fest steht, dass das Notwendigste definitiv keine Messer oder Waffen sein werden. Auf allen Weihnachtsmärkten im gesamten Bundesgebiet gilt, dass Waffen und Messer grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfen. "Das gilt im Übrigen auch für die Fahrten im Personenfernverkehr", wie Winkler betont: "Waffen jedweder Art und Messer haben weder in Zügen noch auf einem Weihnachtsmarkt etwas zu suchen!".2024 werden die Weihnachtsmärkte erstmalig mit dem in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz ablaufen. Hier ist zu beachten, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen nicht erlaubt ist. Ebenso ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird auf und um die Weihnachtsmärkte herum mit verstärkter Präsenz durch uniformierte wie zivile Kräfte im Einsatz sein. Zudem besteht zwischen der Landespolizei Schleswig-Holstein und den Veranstaltern, den zuständigen Kommunen, den Kommunalen Ordnungsdiensten soweit vorhanden, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und den Sicherheitsdienstleistern auch dieses Jahr wieder ein enger regelmäßiger Austausch. Sicherheitskonzepte der Märkte wurden und werden dabei beratend betrachtet, damit alle Veranstalter auf das vorhandene Fachwissen der Polizei zurückgreifen können.
"Erkenntnisse auf eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte liegen nicht vor.", wie Jan Winkler betont. Im Austausch mit den Sicherheitsbehörden des Bundes wie der Länder wird die Sicherheitslage laufend aktualisiert.
Die Landespolizei appelliert abschließend an alle Besucherinnen und Besucher, sich auf den Weihnachtsmärkten verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität zu verhalten. "Unser Selbstverständnis als eine offene und zugewandte Bürgerpolizei wird sich in der Ansprechbarkeit aller Kolleginnen und Kollegen widerspiegeln.", fasst Jan Winkler den anstehenden Einsatz der Landespolizei Schleswig-Holstein während der Weihnachtsmarktsaison zusammen.
Wir wünschen allen Leuten eine besinnliche Vorweihnachtszeit und schöne Stunden auf den Weihnachtsmärkten bei uns im Land.
Diese Meldung wurde am 20.11.2024, 11:30 Uhr durch den Landespolizeiamt übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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