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Polizeimeldungen für Mönchengladbach, 19.11.2024: Einsatz eines Diensthundes: Tatverdächtiger in Venn gefasst

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Einsatz eines Diensthundes: Tatverdächtiger in Venn gefasst

Mönchengladbach (ots) -

In der Nacht von Montag auf Dienstag, 19. November, hat die Polizei unter Einsatz eines Diensthundes einen mutmaßlichen Einbrecher (24) im Ortsteil Venn vorläufig festgenommen. Der Mann hatte die Polizisten zuvor mit einem Messer bedroht.

Um 1.28 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einem Einbruchalarm in einem Supermarkt an der Waldnieler Straße. Mehrere Streifenteams begaben sich zum Einsatzort, wo sie eine beschädigte Tür feststellten.

Im Rahmen der Fahndung trafen die Beamten zwei verdächtige Personen an: An der Roermonder Straße kontrollierten sie einen 28-Jährigen, mit dem die Einsatzkräfte kurz darauf ins Polizeipräsidium fuhren, um seine Identität zu klären. Der Mann ist der Polizei bereits wegen ähnlicher Delikte bekannt. Die Kriminalpolizei prüft, ob er an dem Einbruch beteiligt war. Er wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Einen zweiten Tatverdächtigen traf ein Streifenteam am Rönneterring an. Die Person flüchtete fußläufig, konnte von den Einsatzkräften jedoch nach kurzer Verfolgung am Hamerweg gestellt werden. Hierbei zog der Verdächtige ein Küchenmesser und bedrohte damit die Polizeibeamten, die ihre Dienstwaffen zogen. Der Mann reagierte nicht auf die Ansprachen der Beamten und legte das Messer nicht ab.

Letztlich war es ein zwischenzeitlich angeforderter Diensthund des Polizeipräsidiums Düsseldorf, der den Verdächtigen durch einen Biss in den Oberschenkel überwältigte, als dieser gerade durch einen herannahenden Streifenwagen abgelenkt wurde.

Aufgrund der Bissverletzung nahm die Besatzung eines Rettungswagens den Verdächtigen - einen 24-jährigen Mönchengladbacher - mit in ein Krankenhaus, wo man ihn ambulant versorgte. Aufgrund seiner Gesamtverfassung zog die Polizei das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach mit einem Bereitschaftsarzt hinzu. Diese beschlossen die zwangsweise Einweisung des 24-Jährigen in eine psychiatrische Klinik. (et/mb)

Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 14:55 Uhr durch die Polizei Mönchengladbach übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Kreis Neuss

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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